Das Prozedere bei Tauschbörsen-Abmahnungen ist stets dasselbe: Die Rechteinhaber beauftragen eine Kanzlei mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, die ihre Werke betreffen. Die Kanzlei oder von ihnen beauftragte externe Unternehmen machen daraufhin einen Testdownload, bei dem sie die IP-Adresse des Anschlussinhabers ermitteln können, über den die Datei zum Download angeboten wird. Über die IP-Adresse lässt sich nun über die Staatsanwaltschaft oder direkt über einen richterlichen Beschluss der dazu gehörige Anschlussinhaber herausfinden.
Aber wer zahlt die entstandenen Abmahnkosten, wenn der Provider versehentlich die IP-Adressen vertauscht hat und somit ein völlig unschuldiger Anschlussinhaber eine Abmahnung erhält und sich gegen diese mit einem Rechtsanwalt zur Wehr setzt?...

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