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Thread: Simulanten darf der Chef nachspionieren

  1. #1
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    Exclamation Simulanten darf der Chef nachspionieren

    Ob wegen grassierender Erkältungen oder aus anderen Gründen nicht gearbeitet werden kann: Arbeitnehmer haben Regeln einzuhalten, damit es mit dem Arbeitgeber keinen Ärger gibt.

    Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seinen Chef unverzüglich - also "ohne schuldhaftes Zögern" - so schnell wie möglich über seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren (beispielsweise per Telefon). Der Chef muss schließlich planen können. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, hat der Arbeitnehmer die ärztliche Bescheinigung spätestens am darauf folgenden Tag vorzulegen. Allerdings kann per Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sein, dass eine solche Bescheinigung des Arztes bereits nach eintägiger Krankheit dem Arbeitgeber vorzulegen ist.
    Quelle: Simulanten darf der Chef nachspionieren

    Ein heikles Thema, aber als Chef würde ich das sehr begrüßen...

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



    stop animal experiments, take child molesters - they like pain!


    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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  2. #2
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    Kein heikles Thema, wer Angestellt ist, hat zu erscheinen und sich im Notfall abzumelden.
    Etwas Disziplin darf man da jawohl erwarten, insbesondere, da die Arbeitszeit ja Geld wert ist.

    Das dafür nötige Pflichtbewusstsein gehört zu den Tugenden, die auch für alle Gültig sein sollten.

    [OT]Schade, dass sowas nicht für Studenten gilt, das würde manches Studium recht schnell beenden.[/OT]

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  3. #3
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    Heikel schon, wenn man in einem großen Unternehmen als gewerblicher tätig ist!

    V6 du glaubst garnicht wie viele einfach nur krankfeiern gerade in den Spätschichtwochen bzw. wenn von viel Arbeit die Rede ist, oder sogar im Sommer schönes Wetter ist!
    Du kannst es dir wirklich nicht vorstellen aber ich sage dir in Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern gibt es andere Regeln, die ich dir aber nicht jetzt unbedingt unterjubeln muss, denn das würde viel zu lange dauern,
    nur kann ich unsere Chefs in solchen Unternehmen vollkommen verstehen und gebe ihnen Recht, ich kenne Kollegen die sich sogar ihre Krankheitstage im Vorraus schon im Kalender eingetragen haben...
    Für mich der schon 18 Jahre in einem großen Unternehmen (globales Unternehmen) tätig ist, ist das eine reine Kollegenschelte und Frechheit gegenüber seinen Kollegen, wobei wir wieder bei den Details wären, die wie gesagt ich dir nicht jetzt sagen werde...

    Also bitte nicht nur mit deinen Blick dieses Thema sehen, sondern auch mal mit den Augen dieser Menschen die nun mal nur Arbeiter sind und auch dementsprechend gebildet sind bzw. nichts dazu können, das sie niemanden hatten der sie nach Ihren möglichkeiten gefördert hat!
    Denn nicht jeder hat die Möglichkeit mehr aus sich zu machen, obwohl viel mehr in ihnen steckt!
    Last edited by Snitlev; 24.01.09 at 03:15.

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  4. #4

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    Es geht hier ja darum, dass eine Vertragsseite ihren Vertrag nicht einhält.
    Dies ist in dem Sinne der Arbeitnehmer, der seiner Vertragspflicht nicht nach kommt, dass hat nichts mit Anstand oder Pflichtbewusstsein zu tun, sondern ist ein Tatbestand, der die Auflösung des Vertrags nach sich ziehen kann: Fristlose Kündigung! <- kein Anspruch auf ALG I


    Im Übrigen gebe ich v6ph1 Recht, was die Sache mit den Studenten betrifft. So machnes Studium wäre sicher in erheblicher weniger Semestern schaffbar!
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