Ob wegen grassierender Erkältungen oder aus anderen Gründen nicht gearbeitet werden kann: Arbeitnehmer haben Regeln einzuhalten, damit es mit dem Arbeitgeber keinen Ärger gibt.
Quelle: Simulanten darf der Chef nachspionierenDer Arbeitnehmer ist verpflichtet, seinen Chef unverzüglich - also "ohne schuldhaftes Zögern" - so schnell wie möglich über seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren (beispielsweise per Telefon). Der Chef muss schließlich planen können. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, hat der Arbeitnehmer die ärztliche Bescheinigung spätestens am darauf folgenden Tag vorzulegen. Allerdings kann per Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sein, dass eine solche Bescheinigung des Arztes bereits nach eintägiger Krankheit dem Arbeitgeber vorzulegen ist.
Ein heikles Thema, aber als Chef würde ich das sehr begrüßen...
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