Der amerikanische Anwalt Ray Beckerman erwähnt in seinem Blog Recording Industry vs. the People die Entscheidung eines Bundesrichters, die dieser bereits im vergangenen Jahr getroffen hat. Laut dieser Entscheidung ist die von klagenden Musik-Labels gerne vertretene Gleichsetzung von "Download" mit "nicht erfolgtem Verkauf" nicht statthaft.
Diese Einsicht ist beileibe nicht neu. Regelmäßig wird bei der Veröffentlichung von Piraterie-Statistiken - etwa der Business Software Alliance (BSA) oder der Recording Industry of America (RIAA) - von Kritikern festgestellt, dass illegal genutzte Software-Lizenzen oder in P2P-Netzen getauschte Musikstücke nicht mit entgangenen Einnahmen gleichgesetzt werden dürfen. Die illegale Nutzung dieser Werke erfolgt zum Teil gerade deshalb, weil diese "Anschaffungen" mit geringen Kosten verbunden sind...

Weiterlesen