Dass er seine junge Internet-Freundin auch vergewaltigt habe, war ihm nicht nachzuweisen. Eindeutig aber waren seine sexuellen Motive: Mit der Verurteilung eines 53-jährigen Mannes, der über einen Chat eine 14-Jährige zu sich gelockt hatte, ging nun ein Aufsehen erregender Fall von sogenanntem "Cyber-Grooming" zu Ende.
Quelle: Urteil zum Cyber-Grooming : Eingeschleimt, angemacht, verurteilt - Computer-technik - STERN.DE

Ich werde wohl diesmal weil Weihnachten vor der Tür steht nichts über meine Meinung preisgeben, die die mich kennen wissen was ich meine