Quelle: W&B Anwälte EuGH entschied: Angabe der Telefonnummer im Impressum nicht zwingend notwendigDer EuGH befasste sich am 16.10.2008 (C-298/07) mit der Streitfrage, ob im Impressum eines Diensteanbieters auch eine Telefonnummer zur elektronischen Kontaktaufnahme angegeben werden muss. Der BGH hatte diese Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung im Juni 2007 vorgelegt, nachdem der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände ein Verfahren gegen die deutsche internet versicherung AG wegen der Nichtangabe der Telefonnummer im Impressum angestrengt hatte.
ein interessantes Urteil...
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