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Thread: Ebay: Ersteigern von gestohlener Ware nicht strafbar

  1. #1

    Ebay: Ersteigern von gestohlener Ware nicht strafbar

    LG Karlsruhe hebt Urteil gegen einen der Hehlerei bezichtigten Ebay-Nutzer auf

    Ebay-Fans dürfen aufatmen: Wer bei dem Auktionsportal, ohne es zu wissen, gestohlene Ware ersteigert hat, macht sich nicht strafbar. Das hat das Landgericht Karlsruhe am Freitag (18 AK 136/07) entschieden. Das Gericht hob damit ein zuvor gefälltes Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe gegen einen wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilten Softwareingenieur auf...
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  2. #2
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    ja ist schon gut, aber Verfahren bis auf Bundesebene bindet doch nur die am Verfahren Beiteiligten. Erst beim Europäischem Gerichtshof sowie beim Bundesverfassungsgericht gilt es für alle. Grund ist der, wäre das Verfahren anders ausgefallen, dann wären andere Angeklagten automatisch im Nachteil. Aber diesen Leuten will man auch die Möglichkeiten geben sich zu wehren, da da vlt. im ersten Urteil ein Anwalt ungeschickt argumentiert hat oder andere Richter eventuell anders gehandelt hätten.

    In der Realität ist es allerdings so, dass sich Richter oft an Referenzurteile in ähnlichen Fällen halten.

    Ergo: Klagen kann weiterhin geben, nur wie diese ausgehen wird sich zeigen und vor allem wie es andere Gerichte aufnehmen.

    Dagon

    PS: ein Teil meiner Aussagen entstammt dem Steuerrecht sollte aber trotzdem auf andere Rechtsgebiete übertragbar sein.
    Thanks

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