Quelle: W&B Anwälte Zahlreiche neue Entscheidungen zum zivilrechtlichen AuskunftsanspruchIn vier jüngst veröffentlichten Landgerichtsentscheidungen wurde bei Urheberrechtsverletzungen ein direkter Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegen den Access-Provider bereits dann bejaht, wenn es nur um ein Musikalbum oder ein Hörbuch geht.
besonders interessant ist dieser Teil des Artikels OT:Sollte sich diese Kostenpolitik der Landgerichte durchsetzen, wäre eine Abmahnpolitik der abmahnenden Kanzleien in der vorliegenden Form praktisch nicht mehr vorstellbar. Denn die Rechteinhaber müssten Vorauszahlungen in Millionenhöhe leisten, bei denen oft nur eine vage Aussicht auf Rückzahlung im Wege eines Schadensersatzes besteht.
wollen wir doch hoffen sich die Kostenpolitik durchsetzt
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