Slide to Unlock entsperrt alle Apple-Geräte in Deutschland und wird vermutlich Millionen Mal täglich ausgeführt. Die großen Konsequenzen der Ungültigkeit des Patents für Slide to Unlock sind noch nicht abzusehen, aber es ist anzunehmen, dass sich Apple dies nicht gefallen lässt.
Sicher ist nur, dass das Bundespatengericht am Donnerstag das Urteil ausgesprochen hat und das europäische Patent EP 1964022 wurde für ungültig erklärt. Nun liege es natürlich an Apple, ob und wann dieser in Berufung beim Bundesgerichtshof geht. Die Entscheidung, dass dieses Patent aberkannt wurde, geht darauf zurück, dass Motorola und Samsung gegen dieses Patent vorgegangen sind. Von den Konzernen, vor allem vom Unternehmen Apple, liegen bisher keine Stellungnahmen vor – zu diesem Urteil.
Der deutsche Prozessbeobachter und Patentexperte Florian Müller hält die Wischgeste vor Apple strategisch sehr wichtig. Denn immerhin hat der Konzern dieses Patent bereits mehrfach in Patentstreitigkeiten eingesetzt – und dies so erfolgreich, dass andere Smartphone-Hersteller andere Wischgesten in ihren Geräten einbauen mussten.
Bookmarks