Bei den Ermittlungen zu Computerkriminalität hat die Polizei mit Verschlüsselungs- und Anonymisierungstools zu kämpfen. Jeder vierte Nutzer verzichtet inzwischen aus Sicherheitsgründen auf soziale Netzwerke.
Quelle: Cybercrime: BKA fordert Gesetze zur Ermittlung von Tor-Nutzern - Golem.deDas Bundeskriminalamt (BKA) fordert neue gesetzliche Regelungen, um kriminelle Nutzer von Anonymisierungstools ermitteln zu können. Bei der Vorstellung des Lagebildes Cybercrime 2013 am Mittwoch in Berlin räumte BKA-Präsident Jörg Ziercke einen "Zielkonflikt" zwischen einer verschlüsselten und anonymen Internetnutzung der Bürger und den Interessen der Behörden bei der Aufklärung von Straftaten ein.
Es brauche daher "gesetzliche Regelungen", dass der Staat beispielsweise bei der Nutzung des Tor-Netzwerkes durch Kriminelle Strafverfolgung betreiben könne, sagte Ziercke und fügte hinzu: "Insofern ist das im Ergebnis dann kein Zielkonflikt mehr, wenn man tatsächlich die Verschleierung aufgrund gesetzlicher Regelungen mit den entsprechenden Instrumenten wieder aufheben kann." Dies gelte "in ganz bestimmten, herausragenden Fällen". Zugleich forderte Ziercke: "Es muss stärker verschlüsselt werden, es muss eine sichere Kommunikation sein."
Nach Angaben des BKA hat im vergangenen Jahr die Zahl der Phishing-Fälle und Ransomware-Delikte deutlich zugenommen. Die Zahl der Phishing-Vorfälle beim Onlinebanking stieg im Vergleich zu 2012 um 19 Prozent auf 4.096, die Schadenshöhe entsprechend auf 16,4 Millionen Euro. Die Täter hätten sich "den veränderten Rahmenbedingungen technisch angepasst und neue oder verbesserte Schadsoftware entwickelt, um entsprechende Transaktionsverfahren zu umgehen". Zum Aushebeln des mTAN-Verfahrens griffen Kriminelle beispielsweise Smartphone und PC gleichzeitig an oder ließen sich eine zweite SIM-Karte zuschicken. Laut BKA sind die Täter auch in der Lage, erfolgreich Man-in-the-Middle-Angriffe mit manipulierten Websites auszuführen.
Was bedeutet schon Netzfreiheit...
mfg
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