Shop-Betreiber kopierte ganze AGB für seinen Shop
Im vorliegenden Fall kopierte ein Unternehmer um Kosten und Zeit zu sparen die AGB eines Konkurrenten und verwendete die Texte für seinen Online-Shop. Dabei kopierte er den gesamten Text der fremden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Er wurde in der Folgezeit für dieses Verhalten von dem Konkurrenten abgemahnt und auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Der Konkurrent machte geltend, dass sein Urheberrecht verletzt worden war und stützte hierauf seinen Zahlungsanspruch.
Gericht erkennt AGB als Sprachwerke im Sinne des Urheberrechts an
Das Amtsgericht Köln gab dem abmahnenden Unternehmen recht (Urteil vom 08.08.2013, Az.: 137 C 568/12). Den Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz sahen die Richter im Hinblick auf § 97 UrhG für gegeben an. Dies sei darauf zurückzuführen, dass AGB als „Schriftwerk“ im Sinne des Urheberrechts anzusehen seien. Dadurch, dass der Abgemahnte die AGB Wort für Wort übernommen und für seine eigene Website verwendet hatte, hatte er das Urheberrecht des Konkurrenten verletzt. Der Shop-Betreiber musste daher Schadensersatz bezahlen.
Fazit:
Händler udn Dienstleister dürfen nicht einfach fremde AGB kopieren und für ihre Zwecke verwenden. Hiermit wird in verschiedener Hinsicht ein großes Haftungsrisiko eingegangen. Zum einen setzt man sich dem Risiko einer Abmahnung aus. Zum anderen haftet niemand anderes für den Fall, dass die AGB fehlerhaft sind.
Lässt man AGB professionell von einem Anwalt erstellen, ist zum einen die individuelle Anpassung auf die Bedürfnisse des Unternehmers sichergestellt. Zum anderen haftet der Ersteller der AGB dann für den Fall, dass die AGB fehlerhaft sind und daraus Abmahnrisiken entstehen.
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