Rossmann befürchte nun, statt knapp 40 000 Euro künftig Abgaben im Höhe von 200 000 Euro ausrichten zu müssen. In der Anklageschrift heißt es, dies würde „einen Anstieg auf zirka 500 Prozent der gegenwärtigen Kosten“ bedeuten. Und darin seien noch nicht einmal die zusätzlichen Kosten durch die Schlecker-Übernahme enthalten. Darum muss, „absolut gesehen“, mit Zahlungen von jährlich rund 291 000 Euro gerechnet werden.
Die Klage setzt auf Argumente, die Kritiker schon lange kundtun: Konzerne mit mehreren Betriebsstätten würden demnach stärker belastet werden als Unternehmen mit weniger Betrieben – unabhängig von ihrer Mitarbeiteranzahl. In den Betriebsstätten, in denen es weder Rundfunkempfang noch Internetzugang gebe, werde seit dem 1. Januar bei der Abgabepflicht mitgezahlt, so „faz.net“.
Für beruflich genutzte Fahrzeuge muss der Beitrag ebenfalls gezahlt werden, für private nicht. Dies sei vollkommen „systemwidrig“, so die Drogerie-Kette in ihrem Antrag. Dadurch würde das Vorhandensein eines Rundfunkgeräts zum Kriterium für die Zahlpflicht werden, womit eigentlich Schluss sein sollte.
Bookmarks