Quelle: Abmahnschreiben Munderloh - Abmahnschreiben Filesharing | abgemahnt-hilfe.deUns liegen abermals Abmahnungen von Rainer Munderloh vor. Diese werden versandt im Auftrag des Rechteinhabers RGF Production Ltd. . Gegenstand der Abmahnung ist die öffentliche Zugänglichmachung pornographischer Werke auf Tauschbörsen.
Abgemahnt werden foldende Pornofilme:
“Private Teens mit Stiefel – Fetisch”
“Geil Gierig Gefickt”
“Fetisch – Fantasien junger Frauen”
“Domina im Fetisch- Fieber”Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein pauschaler Schadensersatz.
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Quelle: Abmahnschreiben Filesharing - Abmahnschreiben - Musik | abgemahnt-hilfe.deFareds mahnt aktuell wieder aus den German Top 100 ab.
Die Kanzlei Fareds Rechtsanwälte verschickt momentan Abmahnungen im Namen der Rechteinhaber Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß. Abgemahnt werden angeblichen Urheberrechtsverletzungen.
Folgender Titel wird abgemahnt:
“Stefanie Heinzmann – Diggin in the Dirt”
dieser Titel befindet sich auf den
German Top 100 vom 30.01.2012Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Schadensersatz in Höhe von Euro 450.
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Quelle: Abmahnschreiben Filesharing - Abmahnschreiben Film | abgemahnt-hilfe.deSoeben erreichte uns die Nachricht, dass die Kanzlei Schulenberg und Schenk angebliche Urheberrechtsverletzungen im Auftrag von MIG Film GmbH abmahnt.
Folgender Film wird abgemahnt:
“Blood River”
Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von Euro 1.298,00 und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.
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Quelle: Abmahnschreiben Filesharing - Abmahnschreiben Daniel Sebastian | abgemahnt-hilfe.deRechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt im Auftrag der DigiRights Administration GmbH verschiedene Musikdateien ab.
Gegenstand einer uns vorliegenden aktuellen Abmahnung ist der Soundtrack
“The Grey – Original Soundtrack”
aus dem Film “The Grey – Unter Wölfen”, welcher durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt wird. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Bezahlung eines pauschalen Schadenersatzes.
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Quelle: Abmahnschreiben Filesharing - Abmahnschreiben Daniel Sebastian | abgemahnt-hilfe.deRechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt im Auftrag der DigiRights Administration GmbH verschiedene Musikdateien ab.
Gegenstand einer uns vorliegenden aktuellen Abmahnung ist der Soundtrack
“The Grey – Original Soundtrack”
aus dem Film “The Grey – Unter Wölfen”, welcher durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt wird. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Bezahlung eines pauschalen Schadenersatzes.
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Quelle: Abmahnschreiben Filesharing - Abmahnschreiben Musik | abgemahnt-hilfe.deGerade erreicht uns die Meldung, dass die GSDR GmbH den Titel:
“Yolanda Be Cool feat. Crystal Waters – Le Bump”Dieser Titel befindet sich auf einem Chartcontainer namens:
Bravo Hits Vol. 60
über die Kanzlei Kornmeier und Partner abmahnen lässt.
ACHTUNG: Dieser abgemahnte Titel befindet sich auf einem Chartcontainer.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten, beigelegten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes von 450€.
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Quelle: Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Einmal ist keinmal (Film)Die Kanzlei Waldorf Frommer macht im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen vorgeworfenen Filesharings geltend. Dem Betroffenen wirdin der Abmahnung vorgehalten, den Film "Einmal ist keinmal" ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin im Internet über die Peer-to-Peer-Tauschbörse bittorrent bereitgestellt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Verlangt wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Die Münchner Anwälte bieten weiter an, die Angelegenheit durch Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 956,00 € umfassend zu erledigen.
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Quelle: RA Sebastian: BotaniculaDas Computerprogramm "Botanicula", an welchem die Daedalic Entertainment GmbH Rechte geltend macht, wird wegen des Vorwurfs der unerlaubten Verbreitung über Tauschbörsen im Internet abgemahnt. Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian wirft dem Abgemahnten vor, Urheberrechte an dem Werk verletzt und dadurch Ansprüche auf Vernichtung etwaiger Werkskopien sowie Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung verwirkt zu haben. Die Ermittlung der IP-Adresse erfolgt nach dem Vortrag im Schreiben durch die Firma SKB UG (haftungsbeschränkt).
Der Einzelanwalt fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, für welche er ein Formular beifügt, welches nun auf das konkrete Werk beschränkt ist. Durch dessen Unterzeichnung würde der Betroffene gleichzeitig den Schadensersatzanspruch anerkennen und sich zu einer Vergleichszahlung verpflichten. Mit dieser, die sich in der Höhe auf1.250,00 € beläuft und sich somit weiter erhöht hat, sollen die Zahlungsansprüche abgegolten sein.
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Quelle: RA Munderloh: Fetisch-Fantasien junger FrauenIm Namen der Firma RGF Productions Limited mahnt Rechtsanwalt Rainer Munderloh Anschlussinhaber ab. In der Abmahnung wird dem Adressaten vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Filmwerk "Fetisch-Fantasien junger Frauen" unerlaubt über Internettauschbörsen verbreitet zu haben und dadurch Unterlassungs-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche verwirkt zu haben. Dabei stellt der Anwalt auch strafrechtliche Konsequenzen und Mehrfachabmahnungen von weiteren Inhabern von Rechten an diesem Filmwerk in Aussicht.
Der Oldenburger Anwalt fordert für die Rechteinhaberin die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, für welche ein Entwurf beigefügt wird. Dieser ist verbunden mit einem Anerkenntnis der geltend gemachten Zahlungsansprüche sowie einer Vereinbarung mit Möglichkeit zur Ratenzahlung bei um 120,00 € erhöhten Vergleichsbetrag. Grundsätzlich wird zur sofortigen Erledigung der Angelegenheit die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 780,00 € gefordert.
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Quelle: RA Sebastian: 42 Titel als Bestandteil des Samplers "Kontor Top Of The Clubs Vol. 54"Immer noch ist Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH tätig und versendet Abmahnungen, die eine deutliche Steigerung zu den üblicherweise versandten Schreiben auf dem Bereich Filesharing sind.
Der Berliner Anwalt mahnt inzwischen wegen vorgeworfener Urheberrechtsverletzungen an 42 unterschiedlichen Titeln ab, die als Bestandteil des Samplers "Kontor Top Of The Clubs Vol. 54" unerlaubt im Internet zur Verfügung gestellt worden sein sollen. Die DigiRights Administration GmbH lässt nun Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen der Verletzung von Urheberrechten geltend machen. Die Gesamtansprüche werden in der Abmahnung auf bis zu 17.000,00 € je nach Fortgang des Falles beziffert, dies beruht auch darauf, dass der Gegenstandswert von Rechtsanwalt Daniel Sebastian mit 10.000,00 € pro einzelnem Musiktitel angesetzt wird und dann für die 42 Titel auf insgesamt 420.000,00 € aufaddiert wird, was natürlich horrende Kosten herausrechnen lässt.
Beigefügt ist der Abmahnung der Entwurf einer geforderten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung für die betreffenden Werke. Daneben wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages zur Erledigung der Zahlungsansprüche gefordert, welcher sich in dem Abmahnschreiben wegen der Vielzahl der abgemahnten Werke auf stattliche 4.800,00 € beläuft.
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Quelle: Waldorf Frommer Rechtsanwälte: The Ultimate Collection, Whitney Houston (Album)Die in München ansässige Kanzlei Waldorf Frommer macht im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen vorgeblichen Filesharings geltend. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, das Musikalbum "The Ultimate Collection" der Künstlerin Whitney Houston ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin im Internet über die Peer-to-Peer-Tauschbörse bittorrent bereitgestellt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Verlangt wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Die Münchner Anwälte bieten weiter an, die Angelegenheit durch Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 956,00 € umfassend zu erledigen.
mfg
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