Es war ein Paukenschlag der höchsten Richter: Die Bundeswehr darf in extremen Notfällen auch im Inland zur Abwehr von Gefahren eingesetzt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht.
Allerdings schränkten die Richter ein, den Befehl für den Einsatz dürfe nicht der Verteidigungsminister allein, sondern nur die Bundesregierung geben.
Ein maßgebliches Mitglied der schwarz-gelben Regierung, Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, sperrt sich nun gegen Militäreinsätze im Innern.
"Die Tradition der Trennung von innerer und äußerer Sicherheit hat sich bewährt und sollte nicht infrage gestellt werden", sagte die stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende der "Welt am Sonntag". "Die FDP wird alles tun, um zu verhindern, dass die Bundeswehr im Innern zum Hilfspolizisten wird."
Die Karlsruher Richter entschieden, der Einsatzbefehl für die Streitkräfte sei als letztes Mittel möglich. Unzulässig sei, die Bundeswehr schon dann ausrücken zu lassen, wenn ein Bundesland mit seiner Polizei eine Gefahrensituation nicht beherrschen könne. Insbesondere dürften die Soldaten nicht gegen Demonstranten eingesetzt werden.
Nach dem Grundgesetz sei aber der Einsatz der Bundeswehr mit militärischen Waffen auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Dies sei für eine wirksame Gefahrenabwehr zulässig. Wie die Notlagen konkret aussehen müssten, um den Einsatzbefehl geben zu können, beschrieben die Richter nicht.
"Es besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf"
Gesetzliche Änderungen, wie sie von Teilen der Union zur Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils gefordert werden, lehnt Leutheusser-Schnarrenberger ab, "Es besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf", sagte sie.
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