Kabel Deutschland hat seine allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert und sieht eine Drosselung für Filesharing-Anwender vor, die pro Tag über 10 GByte herunterladen. Sie werden auf 100 KBit/s gedrosselt. Die Änderung gilt für alle Kunden, die seit Mai 2012 Neukunden bei Kabel Deutschland sind oder ihren Vertrag seit Mai verlängert haben.
In den Vertragsbedingungen heißt es: "Lädt ein Kunde an einem Kalendertag ein Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GByte herunter, kann Kabel Deutschland die ihm zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit ausschließlich für Filesharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 KBit/s für den Downstream begrenzen." Kabel Deutschland behält sich sogar vor, die Maßnahmen noch weiter anzupassen, wenn "dies aus technischen Gründen oder auf Grund neuer Dienste und derzeit noch nicht absehbarem Nutzungsverhalten erforderlich" wird.
Andere Anwendungen seien davon nicht betroffen und blieben unverändert nutzbar.
Um die Filesharing-Nutzung zu identifizieren, würde "an den Knotenpunkten des Breitbandkabelnetzes (...) automatisch Gesamtverkehrsvolumenmessungen durchgeführt".
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