Das sind 2 ganz Unterschiedliche Sachen die man nicht miteinander gleich setzten kann. Wenn ich meine Daten wie z.B. Emailadresse und meine Ip einer Webseite gebe ist es meine Entscheidung, dass diese Personen meine Daten haben. Wollte ich sie auch einer anderen Webseite anvertrauen würde ich mich dort anmelden. Um den Usern von TH eine Möglichkeit zu geben sich bei Hell zu reggen hätte man auch einfach sagen können das jeder von TH sich dort einen Acc machen kann und diese mit screens validieren. Was würdest du den sagen wenn sagen, wenn ein Mitarbeiter von Google zu Facebook wechselt, dieser die komplette Google+ DB mit nimmt und Facebook die ganzen Accounts bei sich einpflegt.
Irgendwelche Änderungen auf TH sind gegen eine solche Aktion lächerlich. Besonders wegen dem Wort "behalten wollte" sprich sie sind nicht behalten worden egal auf welche weiße das von statten ging, aber sie sind ja wohl nicht mehr bei TH vorhanden. im Gegensatz dazu ist die User DB auf Hell eingepflegt worden. Sprich das eine ist etwas was gerne gemacht worden wäre und das andere ist gemacht worden. Und von einer Doppelmoral kann ja wohl keine rede sein, wenn eine Person das Recht für sich Beansprucht selbst über seine Daten bestimmen zu dürfen. Was auch durch das Grundrecht auf Datenschutz bzw. informelle Selbstbestimmung im GG Artikel 2 Absatz1, Artikel 8 der EMRK und Artikel 8 der GR-Charta verankert ist.
Wenn man von einer Doppelmoral sprechen kann, dann wohl eher von den Hell-Betreibern die diese Rechte für sich in Anspruch nehmen und anderen Leuten verwehren.
Bookmarks