Drastischer Anstieg: Jeder vierte Arbeitslose in Deutschland fällt direkt nach dem Verlust des Jobs in Hartz IV - im Jahr 2008 war es noch jeder fünfte. Besonders kritisch ist die Situation der Leiharbeiter. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert daher, dass kurzfristig Beschäftigte leichter Arbeitslosengeld bekommen.


"Die soziale Sicherungsfunktion der Arbeitslosenversicherung nimmt stetig ab", kommentierte der DGB-Experte Wilhelm Adamy die Entwicklung. 26,4 Prozent derjenigen, die im Jahr 2011 ihren Job verloren, sind sofort in die Grundsicherung gerutscht. 2008 hat dieser Anteil laut Adamy noch bei 21,5 Prozent gelegen.
Besonders schwierig sei laut DGB die Situation bei Zeit- und Leiharbeitern. Mehr als 45 Prozent aus dieser Gruppe, die im vergangenen Jahr ihre Beschäftigung verloren haben, sei direkt zu Hartz-IV-Empfängern geworden.
Der DGB fordert daher, die Regelungen der Arbeitslosenversicherung für kurzfristig Beschäftigte zu verbessern. Schon nach sechs Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sollten Arbeitslose demnach den Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld I bekommen.
Quelle: Berechnungen des DGB - Immer mehr Arbeitslose rutschen direkt in Hartz IV - Wirtschaft - sueddeutsche.de

Warum sollen eigentlich bei Leih/Teilzeitarbeit immer die Arbeitnehmer die Leidtragenden sein?
Wie wäre es wenn man die Unternehmen stärker in die Pflicht nimmt und sie halt je nach Arbeitsdauer der Arbeitnehmer ihren Beitrag zahlen, also den Höchstbetrag (200%) für Arbeitnehmer die nur 6-9 Monate in einem Unternehmen beschäftigt sind, dann wiederum gestaffelt nach der Arbeitsdauer, also nächste Staffelung 9 Mon. - 1 Jahr (150), 1-2 Jahre (125%) und ab 2 Jahre ist es dann wie gehabt der jetzige Beitrag.
Das ist jetzt nur ein Beispiel was man x-beliebig weiter ausarbeiten kann, letztendlich muss nur gewährleistet sein das der entlassene Arbeiter aber sein Arbeitslosengeld in vollen Umfang erhält.

Das wäre ein Vorschlag, der m.E. sozialgerecht wäre, da die Arbeitgeber ja schließlich ihren Nutzen von der Flexibiltät der Leiharbeiter haben, daher sollten auch die Arbeitnehmer im vollen Umfang ihr Arbeitslosengeld erhalten, die Mehrkosten dazu müssten die Arbeitgeber bezahlen!

mfg