Beim Sozialgericht Düsseldorf ist gestern eine Verzögerungsrüge in einem Verfahren eingegangen, bei dem ein Versicherter gegen seine Krankenkasse klagt, die ihm eine elektronische Geundheitskarte (eGK) ausstellen will.
Quelle: heise online | Versicherter will sich keine elektronische Gesundheitskarte verordnen lassenIn der Klage gegen die in Solingen (Nordrhein-Westfalen) ansässige Bergische Krankenkasse macht der Versicherte geltend, dass er mit dem Übergang zur eGK seinen Datenschutz gefährdet sieht. Er möchte daher auch ohne eGK wie bisher ärztlich behandelt werden. Nach einem ersten Gerichtstermin im August 2010 ist das Verfahren ins Stocken geraten. Derzeit haben bundesweit alle Krankenkassen damit begonnen, elektronische Gesundheitskarten auszugeben, um die für 2012 gesetzte eGK-Versorgungsquote von 70 Prozent der Versicherten einzuhalten. Somit besteht aus der Sicht des Klägers die Gefahr, dass 2013 eine Situation eintritt, in der das von ihm angestrengte Verfahren praktisch gegenstandslos wäre.
Bei allen Bedenken des Datenschutzes glaube ich kaum das der Mann damit durchkommt, denn was ist mit dem Reisepass, Perso, Geldkarten oder auch Führerschein neuster Art?
Aber trotzdem bin ich auf das Urteil gespannt...
mfg
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