Betroffen sind solche Anbieter, die Nutzern die Möglichkeit bieten, Dateien ins Netz zu stellen und mit anderen zu teilen. „Dieses Urteil könnte das Ende solcher Dienste in Deutschland bedeuten“, sagt der auf das Internet spezialisierte Rechtsanwalt Udo Vetter, Autor des Law Blogs.
Die Verwertungsgesellschaft Gema hatte gegen die Schweizer Firma Rapidshare geklagt, einer der weltweit größten Filehoster. Rapidshare-Nutzer hatten von der Gema geschützte Musik hochgeladen und anderen zur Verfügung gestellt, indem sie Links zu den Dateien im Netz verbreitet hatten.
Das Gericht entschied nun, dass Rapidshare nicht ausreichend gegen Urheberrechtsverletzungen vorgegangen sei. Es reiche nicht aus, dass die Firma Dateien bei einer Missbrauchsmeldung lösche und den wiederholten Upload verhindere. Vielmehr müsse Rapidshare proaktiv das Internet auf Links zu illegalen Downloads durchsuchen, um entsprechende Dateien zu entfernen.
Das Urteil betreffe auch andere Cloud-Speicher-Dienste wie Dropbox, Microsoft Skydrive oder Google Drive, sagt Rechtsanwalt Vetter. Solche Dienste könnten unrentabel werden, wenn ihnen weitreichende Pflichten zur Überwachung des Internets auferlegt werden.
„In der Praxis würde dies wohl dazu führen, dass solche Dienste in Deutschland nicht mehr angeboten werden – und wir zum Dritte-Welt-Land in Sachen Internet werden.“ Rapidshare erklärte, man wolle nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor über den Gang zum Bundesgerichtshof entschieden werde.
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