Im heutigen 14. Teil geht es um die Strafbarkeit wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (§106 UrhG). § 106 UrhG Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
In jüngerer Zeit geistern immer wieder Berichte über immense Abmahnwellen wegen illegalem Download von Musik- und Filmwerken durch die Medien. Zahlreiche abmahnende Kanzleien fordern Internetuser zur Abgabe von Unterlassungserklärungen und zur Entrichtung pauschaler Zahlungen auf. Das Urheberrecht wird aber nicht nur zivilrechtlich geschützt. Mit diesem Beitrag soll die Reichweite strafrechtlicher Konsequenzen im Zusammenhang mit der Nutzung von Filesharingbörsen im Internet erläutert werden.
mfg
Bookmarks