Mit dem Ende des Jahres 2010 geht auch ein Jahrzehnt zu Ende, das aus unserer Sichtweise, nur mit “Digitalen Abmahnwahn” trefflich zu beschreiben ist.
Spätestens mit Einführung der schnellen Breitbandverbindungen für das Internet wird schnell deutlich, in kurzer Zeit lassen sich, frei und kostenlos, große Datenmengen in den P2P-Netzwerken verbreiten. Was anfänglich gedacht war, zum Austausch von selbst gemachten Filmen, Fotos und Texten unter Freunden, explodierte im Phänomen “Internettauschbörse”. Denn es wird klar, genau so schnell, kann man aber auch aktuelle Filme aller Sparten, Musik, Programme und PC-Games “tauschen” .
Durch hausgemachte Probleme der Contentindustrie (analoge Vertriebsmodelle, krampfhaftes Festhalten an den Markt übersättigten CD/DVD Verkäufen usw.) und dem resultierenden Überlebenskampf der analogen Contentindustrie musste sich gegen das digitale freie Tauschen gewehrt werden. Was in den Hinterhöfen der Schulen nicht gelang, wurde jetzt durch die Digitalisierung und Erkennbarkeit des Betreffenden durch die Datenspur möglich. Ende 2005 wurde der Abmahnwahn geboren.
Erstmals ist es möglich Verletzungen gegen die Rechte des Urhebers geltend zu machen mit dem positiven Instrument der Abmahnung. Denn Ziel sollte es sein, einen ermittelten Anschlussinhaber freundlich aber bestimmt aufzufordern, vor Initiierung eines Rechtsstreites, bestimmte Missstände abzustellen. Was anfänglich wahrscheinlich als sich wehren gegen die P2P-Netzwerke gedacht war, hat sich mit den Jahren verselbstständigt. Es ist verkommen zu einer Entstehung einer Abmahnindustrie, die nur bedacht ist, unter dem Deckmantel eines hoffnungslos veralteten analogen Urheberrechtsgesetzes, einzig billig Rechte bzw. Lizenzen zu erwerben, um Verstöße dagegen in den P2P-Netzwerken teuer abzumahnen ohne Rücksicht auf Menschlichkeit und Fairness.
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