Die Novellierung des Verbraucherkreditgesetzes wird als Forschritt des Verbraucherschutzes gefeiert. Tatsächlich bringt das Gesetz keine Verbesserung. Es ist eine stumpfe Waffe und bedeutet für Privatleute eher Stillstand oder Rückschritt.

Die Zinsen für Eigenheimkredite sind im Keller. Darlehen mit zehnjähriger Zinsbindung kosten im Augenblick etwa 3,5 Prozent jährlich. Das sind traumhafte Konditionen, so dass es auf der Hand liegt, den Traum vom Eigenheim so bald wie möglich in die Tat umzusetzen. Hilfe bei der Auswahl des besten Kredites soll die neue Verbraucherkreditrichtlinie bieten. Sie ist seit dem 11. Juni deutsches Gesetz und wird vom Bundesjustizministerium als Fortschritt des Verbraucherschutzes gefeiert. Tatsächlich bedeutet das neue Gesetz für Privatleute eher Stillstand oder Rückschritt. Das machen drei Beispiele deutlich.Ein Bauherr benötigt 100.000 Euro. Die Zinsbindung soll zehn Jahre betragen. Das bedeutet zurzeit einen Sollzins von 3,5 Prozent. Die anfängliche Tilgung beträgt ein Prozent. Das führt zu monatlichen Raten von 375 Euro. Die Restschuld in zehn Jahren wird, wenn die Zinsen und die Tilgung monatlich verrechnet werden, bei 88.047 Euro liegen. Damit kostet der Kredit nach den Gesetzen der Finanzmathematik jährlich 3,556695 Prozent, und diese Zahl, hinter dem Komma auf zwei Stellen gerundet, mussten die Kreditgeber bisher nennen. Mit den eindeutigen 3,56 Prozent ist jetzt Schluss.
Spoiler Die Marschrichtung der Banken:
Nun will der Gesetzgeber, dass die Banken den Effektivzins für die gesamte Laufzeit nennen. Das führt in der Praxis zu Problemen, weil die Kreditgeber nach Ende der Zinsbindung einen fiktiven Anschlusszins unterstellen müssen. Hierfür gibt es keine Vorschriften, so dass der Manipulation Tür und Tor geöffnet sind. Bei einem Folgezins von 3,5 Prozent beträgt der Effektivzins weiterhin 3,56 Prozent. Steigt der Anschlusszins auf 4 Prozent im Jahr, kommen 3,83 Prozent heraus, und sinkt der jährliche Prolongationszins auf 3 Prozent, können 3,30 Prozent genannt werden.

Der Effektivzins ist künftig nicht mehr zu gebrauchen. Um so mehr sollten sich Kreditnehmer vor der Aufnahme von Geld genau überlegen, was wichtig ist: Erstens ist die Dauer der Rückzahlung zu klären. Zinsen von 3,5 Prozent und Tilgungen von einem Prozent führen zu Laufzeiten von 43 Jahren. Wer aber innerhalb von 20 Jahren tilgen will, muss mit einer Tilgung von 3,5 Prozent loslegen. Zweitens muss die Art der Rückzahlung festgelegt werden: Bank, Bausparkasse oder Versicherung? Drittens ist die Dauer der Zinsbindung festzulegen: variabel, fünf Jahre, zehn Jahre oder 15 Jahre? Nur wenn auf alle Fragen klare Antworten gefunden sind, lassen sich mit dem Effektivzins Angebote vergleichen.


Quelle: Die Vermögensfrage: Der Effektivzins wird eine wertlose Angabe - Vermögensfragen - Finanzen - Investor - FAZ.NET

Hört sich das jetzt verbraucherfreundlicher an, oder eher Kreditinstitut-freundlich an?

Irgendwie ist das ganze noch etwas unklar und für mich nicht ganz durchschaubar...

mfg