Zu den üblichen Kanzleien, die im Bereich Filesharing abmahnen und über die bereits ausführlich berichtet wurde, ist eine weitere Kanzlei aus Dortmund hinzugekommen. Die Kanzlei Kruse aus 44135 Dortmund mahnt derzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Werk „Gluhar v Kino” der Firma Studija Monolit, Garibaldi Straße 28, 117393 Moskau, ab.
Gefordert wird -wie allgemein bei Abmahnungen wegen Filesharings üblich- die Abgabe einer beigefügten Unterlassungserklärung innerhalb einer sehr kurz bemessenen Frist. Ferner bietet die Kanzlei zur Abgeltung der weiteren Ansprüche (Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 651,80 sowie Schadensersatz in Höhe von € 450,00) die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von € 980,00 an.
Bei genauerem Lesen der Abmahnung könnte der Leser zunächst auf den Gedanken kommen, dass es sich um seine sog. „Fakeabmahnung” handelt. Denn der Briefkopf lässt unter Verstoß gegen die Berufsordnung der Rechtsanwälte, die die Nennung von Vor- und Nachname der Gesellschafter fordert, lediglich eine „Kanzlei Kruse” erkennen. Ob es sich hierbei um einen Einzelanwalt, eine Sozietät etc. handelt, ist nicht ersichtlich. Auch die Verwendung von 01805-Rufnummern sowie einer „googlemail.com” Emailadresse sind derzeit bei Anwaltskanzleien eher unüblichen und lassen aufhorchen.
Doch weit gefehlt. Unsere Recherchen im Anwaltsverzeichnis des OLG-Bezirks Hamm haben ergeben, dass sich hinter der Kanzlei Kruse folgende Rechtsanwältin verbirgt:
Frau Rechtsanwältin Doreen Kruse
Gerichtsstraße 23
44135 Dortmund
Telefon: 0231-39636560
Telefax: 0231-39636565
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