Der Bundesrat hat am heutigen Freitag eine deutliche Einschränkung des geplanten Anti-Piraterie-Abkommen ACTA gefordert. Einer solchen Vereinbarung dürfe die Bundesregierung nur zustimmen, wenn es vollständig dem bereits bestehenden EU-Recht entspreche, hält die Länderkammer in einer auf Antrag (PDF-Datei) Hamburgs verabschiedeten Resolution fest. ACTA dürfe auch nicht "der Entwicklung des materiellen Rechts des geistigen Eigentums" in der EU vorgreifen und keine Änderung der derzeitigen Rechtslage in Deutschland im nicht-kommerziellen Bereich zur Folge haben.
In der Begründung der Entschließung stellen die Länder das von führenden Industriestaaten, der EU, den USA und Schwellenländern wie Mexiko ausgearbeitete Abkommen auch prinzipiell in Frage. Es sei unklar, ob ein solcher Vertrag einer vergleichsweise kleinen Staatengemeinschaft "der richtige Weg zu einem umfassenden Schutz von geistigen Eigentum und vor Produktfälschung" sein könne.
Bookmarks