Quelle: http://www.rechtsreporte.de/images/s...Entwurf%29.pdfGesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts
in der Informationsgesellschaft
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/stgb/Strafgesetzbuch
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
Quelle: Verordnung über Informationspflichten nach BGBVerordnung über Informationspflichten nach BGB
BGB-Infomationspflichten-Verordnung (Auszug)
Stand: 08.12.2004
BGB-InfoV § 1 Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen
(1) Der Unternehmer muss dem Verbraucher gemäß § 312c Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs folgende Informationen zur Verfügung stellen:
Verbraucherkreditgesetz / Verbraucherkreditgesetz
Quelle: http://www.rechtsreporte.de/images/s...Urh-Gesetz.pdf(Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (UrhG))
Gesetz über Urheberrecht und verwandteSchutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 26.10.2007 I 2513
Diese Fassung gilt ab dem 01.01.2008
Inhaltsübersicht
Quelle: Telekommunikations - ÜberwachungsverordnungTelekommunikations - Überwachungsverordnung
Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation
(Telekommunikations-Überwachungsverordnung - TKÜV)
vom 22. Januar 2002
Preisangabenverordnung (PAngV) / Preisangabenverordnung (PAngV)
Quelle: SignaturgesetzSignaturgesetz
Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG)
Vom 16. Mai 2001 (BGBl I S. 876) Änderungen zum 1.1.2002 (Umstellung Euro) schon eingearbeitet.
Die Mitteilungspflichten der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.
Quelle: Muster für die RückgabebelehrungMuster für die Rückgabebelehrung
Rückgabebelehrung
Rückgaberecht
WARNUNG: Verwenden Sie diese Texte nicht ohne zusätzlichen anwaltlichen Rat.
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von [zwei Wochen] (1) durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware (2). Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
so habe mal ein paar Gesetze hier gepostet die dem einen oder anderen evtl. behilflich sein könnten...
mfg
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