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Thread: Allgemeine Gesetze mal zur Veranschaulichung

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    Allgemeine Gesetze mal zur Veranschaulichung

    Gesetzentwurf
    der Bundesregierung
    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts
    in der Informationsgesellschaft
    Quelle: http://www.rechtsreporte.de/images/s...Entwurf%29.pdf

    Strafgesetzbuch
    zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
    Quelle: http://bundesrecht.juris.de/stgb/

    Verordnung über Informationspflichten nach BGB
    BGB-Infomationspflichten-Verordnung (Auszug)
    Stand: 08.12.2004
    BGB-InfoV § 1 Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen

    (1) Der Unternehmer muss dem Verbraucher gemäß § 312c Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs folgende Informationen zur Verfügung stellen:
    Quelle: Verordnung über Informationspflichten nach BGB

    Verbraucherkreditgesetz / Verbraucherkreditgesetz

    (Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (UrhG))
    Gesetz über Urheberrecht und verwandteSchutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 26.10.2007 I 2513
    Diese Fassung gilt ab dem 01.01.2008
    Inhaltsübersicht
    Quelle: http://www.rechtsreporte.de/images/s...Urh-Gesetz.pdf

    Telekommunikations - Überwachungsverordnung
    Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation
    (Telekommunikations-Überwachungsverordnung - TKÜV)
    vom 22. Januar 2002
    Quelle: Telekommunikations - Überwachungsverordnung

    Preisangabenverordnung (PAngV) / Preisangabenverordnung (PAngV)

    Signaturgesetz
    Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG)
    Vom 16. Mai 2001 (BGBl I S. 876) Änderungen zum 1.1.2002 (Umstellung Euro) schon eingearbeitet.
    Die Mitteilungspflichten der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.
    Quelle: Signaturgesetz

    Muster für die Rückgabebelehrung
    Rückgabebelehrung
    Rückgaberecht
    WARNUNG: Verwenden Sie diese Texte nicht ohne zusätzlichen anwaltlichen Rat.
    Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von [zwei Wochen] (1) durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware (2). Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
    Quelle: Muster für die Rückgabebelehrung

    so habe mal ein paar Gesetze hier gepostet die dem einen oder anderen evtl. behilflich sein könnten...

    mfg
    Last edited by Snitlev; 03.02.10 at 07:47.

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



    stop animal experiments, take child molesters - they like pain!


    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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    Thanks

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