Quelle: Angabe von Abmessung und anderen einheitengebundenen Daten | Abmahnung-Blog.deNach dem Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG) dürfen ab sofort im geschäftlichen Verkehr Größen nur noch mit den gesetzlichen Einheiten angegeben werden.
Dies bedeutet beispielsweise bei einem Angebot eines Monitors oder Fernsehers, dass grundsätzlich die Angabe der Bildschirmgröße in „cm“ zu erfolgen hat.
Sofern man auch die Angabe der Größe in Zoll vornehmen möchte, so ist dies nur in deutlich abgesetzter Form derart möglich, dass die „cm“- Angabe hervorgehoben erfolgt und die Zollangabe erheblich kleiner und weniger präsent benannt wird.
so wie das schon seit längeren mit den einheitlichen Gewichtsmaßen läuft,
so soll es sich nun auch mit den Messdaten auf eine einheitliche Linie gebracht werden und zwar auf cm.
Obwohl man sich jetzt eigentlich schon an Zoll gewöhnt hat und man sofort weiß worum es geht, wird dieses jetzt in den Hintergrund verschoben und das Maß cm primär und sofort erkennbar angebracht.
Ich denke es läuft so wie kw und ps, obwohl kw das Maß ist sagen wir immer noch PS.
Ein Gesetz was niemand wirklich braucht, hier noch die offiziellen gesetzlichen Einheiten: http://www.gesetze-im-internet.de/einhv/anlage_1_9.html
mfg
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