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Thread: OLG Hamm zum Thema Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen - 2. September 2009

  1. #1
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    OLG Hamm zum Thema Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen - 2. September 2009

    In einem aktuellen Urteil vom 26.05.2009 (Az. 4 U 27/09) hat sich das OLG Hamm erneut mit einem Fall der missbräuchlichen Rechtsausübung beschäftigt.

    In dem zugrunde liegenden Fall stützte das Gericht seine Einschätzung u.a. auf die Vielzahl (84 Abmahnvorgänge) der ausgesprochenen Abmahnungen und anhängigen Verfahren. Darüber hinaus deute ein Missverhältnis zwischen der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen auf eine rechtsmissbräuchliche Rechtsausübung hin.
    Das OLG Hamm erklärte, dass der Umstand der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches in den Abmahnungen eindeutig auf die Verfolgung sachfremder Ziele zurückzuführen sei:
    weiterlesen: W&B Anwälte OLG Hamm zum Thema Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen

    Mal wieder die gute Seite des Rechts, denn das was hiermal wieder ausgeführt wurde ist einfach nur "Rechtsmissbrauch" und das wurde hiermit refidiert...

    mfg

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



    stop animal experiments, take child molesters - they like pain!


    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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  2. #2
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    .

    Gut das gerade solchen Machenschaften ein Riegel vorgeschoben wird und es sollte wirklich um die Wahrung des lauteren Wettbewerbes gehen

    Gerade dann wenn die Klägerin in so kurzer Zeit durch ihre Abmahntätigkeit einen so hohen Umsatz macht und da bleibt die Berufsethik auf der Strecke.
    Last edited by Se7Ven; 02.09.09 at 21:58.

    Nosce Te Ipsum
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