20. Juli 2009


Das LG Hamburg hat entschieden (Beschluss vom 09.04.2009; Az. 312 O 128/09), dass bei einer bundesweiten Wettbewerbsverletzung ein Streitwert von 25.000 € angemessen ist.
In dem entschiedenen Fall wurde die Wettbewerbsverletzung durch eine wettbewerbswidrige Bezeichnung als „Fachanwalt Markenrecht” in einem Internetverzeichnis, das bundesweit einsehbar war, begangen.
Quelle: W&B Anwälte LG Hamburg legt Streitwert bei bundesweit begangenen Wettbewerbsverletzungen auf 25.000 ? fest

Ist schon eine Summe wo man sagen kann der kleine muss bluten und der große bezahlt es aus der Portokasse...

mfg