Quelle: W&B Anwälte LG Hamburg legt Streitwert bei bundesweit begangenen Wettbewerbsverletzungen auf 25.000 ? fest20. Juli 2009
Das LG Hamburg hat entschieden (Beschluss vom 09.04.2009; Az. 312 O 128/09), dass bei einer bundesweiten Wettbewerbsverletzung ein Streitwert von 25.000 € angemessen ist.
In dem entschiedenen Fall wurde die Wettbewerbsverletzung durch eine wettbewerbswidrige Bezeichnung als „Fachanwalt Markenrecht” in einem Internetverzeichnis, das bundesweit einsehbar war, begangen.
Ist schon eine Summe wo man sagen kann der kleine muss bluten und der große bezahlt es aus der Portokasse...
mfg
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