Berlin (dpa) - Vom 1. August an werden im Internet auf Seiten mit Kinderpornografie rote Stoppschilder erscheinen. Der Bundesrat billigte einmütig das Gesetz mit den umstrittenen Internet-Sperren. Mit dem Warnhinweis soll Benutzern klar gemacht werden, dass ein Umgehen dieser Sperre für sie strafbar ist.
Das reine Anklicken der Stopp-Seiten ist strafrechtlich folgenlos. Das Bundeskriminalamt (BKA) will den Internet-Unternehmen ständig aktualisierte Listen einschlägiger Web-Adressen zur Verfügung stellen. Bevor sie auf der Sperrliste auftauchen, soll aber versucht werden, die Porno-Seiten löschen zu lassen. Das Gesetz ist zunächst auf drei Jahre befristet.
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Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) sagte zur Verabschiedung: «Damit findet Deutschland Anschluss an zahlreiche zivilisierte Länder, die bereits seit Jahren entschlossen gegen Kinderpornografie im Internet vorgehen.» Provider, die noch Zeit für die technische Umsetzung benötigen, hätten nach Inkrafttreten sechs Monaten Zeit. Danach könnten Bußgelder bis zu 50 000 Euro verhängt werden.
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