Vorerst wurde die Zustimmung Deutschlands zum EU-Reformvertrag durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt. Lediglich unter Auflagen haben die Verfassungsrichter dem Vertrag von Lissabon zugestimmt. Vor der endgültigen Ratifizierung Deutschlands muss jedoch noch ein wenig nachgebessert werden. So verlangt das Bundesverfassungsgericht zum Beispiel mehr Mitspracherecht für Bundestag und Bundesrat.
Quelle: Deutschland: Verfassungsgericht billigt EU-Reformvertrag unter Auflagen - Weitere Meldungen - FOCUS Online

solangsam kocht wohl jeder sein eigenes Süppchen, was auch legetim ist, aber gerade unsere Grundlichkeit an überzogener Bürokratie könnte sich noch als Bummerrang erweisen...

mfg