Hat ein Kunde, der online Leistungen in Anspruch nimmt oder Waren bestellt,einen Anspruch auf einen Rechnung in Papierform? Das OLG Brandenburg hatte mit seinem Urteil vom 5.11.2008 (Az. 7 U 29/08) darüber zu entscheiden, ob es ausreichend ist, wenn ein gewerblicher Anbieter einem Verbraucher lediglich eine über das Internet abrufbare Rechnung zur Verfügung stellt.
Quelle: E-Commerce: OLG Brandenburg: Online-Rechnung ist ausreichend » eRecht24.de - Internetrecht vom Rechtsanwalt, Rechtsberatung - Anwalt

so nun bestättigt vom Gericht, da es hierzu immer noch einige Unklarheiten gab!

mfg