+ Reply to Thread
Page 2 of 2 FirstFirst 12
Results 16 to 22 of 22

Thread: Abmahnung??

  1. #16
    Retired Staff
    v6ph1's Avatar
    Join Date
    29.09.08
    P2P Client
    (keinen)
    Posts
    2,177
    Activity Longevity
    0/20 19/20
    Today Posts
    0/5 sssss2177
    Quote Originally Posted by LongbowArcher View Post
    Das ist falsch, die Mahnung ist laut BGB an keine Form gebunden, deshalb gilt weiterhin:

    IMMER Wiederspruch einlegen!
    Nur wie will jemand bei einer eMail den erfolgreichen Versand nachweisen.
    Zudem ist ja nichtmal gesichert, dass die eMail-Adresse zur geforderten Person gehört.

    Somit dürfte man doch alles, was nicht Einschreiben ist ignorieren können. (Man hat ja nix bekommen)

    mfg
    v6ph1
    Multibootsysteme einrichten
    Apple: Da ist der Wurm drin.
    Der Klügere gibt nach. Deshalb wird die Welt auch von Dummen regiert.
    Das Volumen einer Pizza mit Radius z und Höhe a ist gleich Pi·z·z·a
    Reply With QuoteReply With Quote
    Thanks

  2. #17

    Join Date
    22.07.07
    Posts
    1,747
    Activity Longevity
    0/20 20/20
    Today Posts
    0/5 sssss1747
    Nein, das ist falsch.
    Die Mahnung ist und bleibt formfrei und damit gilt sie.
    Reply With QuoteReply With Quote
    Thanks

  3. #18
    dann möchte ich dich bitten mal in die new zu schauen...:

    http://www.sb-innovation.de/showthre...?threadid=7735

    wie bereits paar mal gesagt, alles was kein einschreiben ist, ist auch nichts wert... da kannst du sonst gleich auf jede spam mail antworten.
    Reply With QuoteReply With Quote
    Thanks

  4. #19

    Join Date
    22.07.07
    Posts
    1,747
    Activity Longevity
    0/20 20/20
    Today Posts
    0/5 sssss1747
    Das Urteil sagt lediglich, dass der Versand bewiesen werden muss.
    Bei größeren Unternehmen zum Beispiel werden Emailkontakte geloggt, um so alles jederzeit beweisen zu können. => Einschreiben nicht nötig!

    Unsere Systeme wurden, dank eines neuen Gesetzes für Telekommunikationsanbieter, vor kurzem auch darauf umgestellt.
    Sprich: Emailversand kann eindeutig bewiesen werden....Verstehe nicht, wieso ihr euch dagegen so stemmt....
    Ihr brecht euch odch keinen ab, da eben einen Wiederspruch einzulegen per Mail und fertig. Als wenn ihr ständig, jeden Tag zig von diesen Dingern bekommen würdet!
    Wenn es eben nur welcheohne Anspruch sind, dann hattet ihr glück, aber was, wenn dann mal eine drunter ist, die rechtliche Grundlage hat? Wenn ihr die ignoriert habt....prost mahlzeit
    Last edited by LongbowArcher; 07.12.08 at 21:14.
    Reply With QuoteReply With Quote
    Thanks

  5. Who Said Thanks:

    user132 (08.12.08)

  6. #20

    Join Date
    28.02.08
    Location
    kernel32.dll
    P2P Client
    µtorrent
    Posts
    1,615
    Activity Longevity
    0/20 19/20
    Today Posts
    0/5 sssss1615
    Quote Originally Posted by LongbowArcher View Post
    Sprich: Emailversand kann eindeutig bewiesen werden....Verstehe nicht, wieso ihr euch dagegen so stemmt....
    Ja, und?

    Solange man nicht gerade einen Firmenaccount benutzt, oder den, der einem vom Internetprovider zugeweisen wird, sondern irgendwo da draussen in der großen, weiten Welt einen Free-Account benutz, bleibt doch die Frage, wem die email-Adresse überhaupt gehört.

    Wenn ich solche email bekommen würde - ich würd die auch einfach ignorieren (wenn ich ncht gerade mit meinem richtigen Namen angesprochen werde). Wenn die was wollen, dann sollen sie gefälligst einen Brief schreiben. Im Zweifelsfall behaupte ich einfach, das mir diese email-Adresse gar nicht gehöre.
    Allerding benutze ich auch grundsätzlich emails im außereuropäischen Ausland.

    Die Rechtsgültigkeit von emails ist sowieso noch heftig umstritten . . .
    Reply With QuoteReply With Quote
    Thanks

  7. #21

    Join Date
    22.07.07
    Posts
    1,747
    Activity Longevity
    0/20 20/20
    Today Posts
    0/5 sssss1747
    Quote Originally Posted by mabuse View Post

    Die Rechtsgültigkeit von emails ist sowieso noch heftig umstritten . . .
    Oh je......da fehlen mir die worte :)
    Reply With QuoteReply With Quote
    Thanks

  8. #22
    VIP
    Snitlev's Avatar
    Join Date
    30.09.08
    Location
    WWW
    P2P Client
    legal, illegal, scheißegal
    Posts
    10,437
    Activity Longevity
    1/20 19/20
    Today Posts
    0/5 ssss10437
    so nun mal mit Beweis und @LongbowArcher hat recht, auch wenn man es nicht glauben kann aber in Zeiten von Emails und co. wurde dieses geändert und ist somit rechtens gültig!

    Siehe: Online Werberecht - Email als Beweis

    oder: Die Rechtsgültigkeit elektronischer Dokumente / SecCommerce > Fachwissen > Politik und Recht > Deutschland > SigG-Regelungsgehalt

    Hoffe das man das jetzt geklärt hat...

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



    stop animal experiments, take child molesters - they like pain!


    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
    Reply With QuoteReply With Quote
    Thanks

  9. Who Said Thanks:

    user132 (09.12.08)

+ Reply to Thread
Page 2 of 2 FirstFirst 12

Tags for this Thread

Posting Permissions

  • You may post new threads
  • You may post replies
  • You may not post attachments
  • You may not edit your posts
  •