ja ch befürworte eine Straffreiheit der aktiven Sterbehilfe aber das nur unter ganz klar zu definierenden Bedingungen und unter strenger überprüfung..........
auch bei einem optimalen Einsatzes der Medizin gibt es heute immer noch todkranke Patienten, bei denen die Medeziner unfähig sind, die Symptome so zu beheben, dass die allerletzte Phase ihres Lebens menschlich erträglich ist.
Wenn sich der Patient dann in dieser Situation ausdrücklich, wiederholt und bei vollem Bewusstsein ein Ende seines Leidens wünscht, dann sollte der Arzt, der bereit ist, ihm dabei zu helfen, nicht mehr bestraft werden dürfen.....
wenn z.b. ein schwerstkranker Patient zu leiden scheint und das .. ohne jegliche Willensäusserung seinerseits....
...ja dann gibt da eine die Grauzone und da werden dann sollange Schmerzmittel verpasst ...............bist der Patient einschläft und nicht mehr leiden muss.................
Auf keinen Fall ....sollten kranke oder invalide Menschen die durch ihre Umwelt belastende oder sich als belastend empfindende Personen einem starken Druck ausgesetzt werden um ihr Dasein zu beenden ...
...es geht auch nicht um eine oder die staatlich verordnete Sterbehile...st ein Mensch aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage, sich selbst das Leben zu nehmen, so kann er andere um Hilfe bitten.
Deshalb meine ich und von mir die klare Forderung für den offenen Umgang mit diesem Thema .damit wir dadurch die nötige Transparenz in der Gesellshaff entwickeln können.......
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