12. November 2008

In zwei aktuellen Entscheidungen hat sowohl das LG Stralsund, als auch das LG Darmstadt entschieden, dass dem Akteneinsichtsinteresse der Musikindustrie wegen der Verletzung von Urheberrechten keine wesentlichen Schutzinteressen der Filesharer entgegenstehen.
Quelle: W&B Anwälte Neue Urteile zum Thema Akteneinsicht bei Filesharing

Also darf jetzt die Musikindustrie unter bestimmten Vorrausetzungen eine Akteneinsicht einfordern...