Zum 1. September tritt das „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ in Kraft. Gleichzeitig wird der § 10 Jugendschutzgesetz „Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren“ verschärft, teilt das Landratsamt Main-Spessart mit. In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren weder abgegeben, noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden. Es besteht ein absolutes Rauchverbot für unter 18-Jährige in der Öffentlichkeit...
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