Wie sicher die Beweise der Abmahner sind, möchte nun eine Filesharing-Nutzerin herausfinden, die wegen eines pornografischen Filmwerkes abgemahnt wurde, das sie angeblich via eines modifizierten eMule-Clients verbreitet haben soll. Dabei könnte ihr möglicherweise die Tatsache in die Hände spielen, dass ein Leecher-Mod verwendet wurde.
Nach den Informationen der Frau verwendete sie einen eMule-Client, der modifiziert war und demnach keinerlei Upload zuließ. Ende Januar erreichte sie ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, die ihr mitteilte, dass gegen sie ermittelt, das Verfahren jedoch eingestellt wurde.
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