Die Gewährleistung gibt dem Autokäufer Sicherheit gegenüber dem Händler; der kann sich nicht mit dem Verweis auf den Fahrzeughersteller herausreden. Wichtig zu wissen: Anders als die Gewährleistung ist die Garantie eine freiwillige Leistung. Sie deckt sich nur teilweise mit den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen. Garantieleistungen verdrängen die Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers nicht. Typische Mängel, bei denen die Gewährleistung greift, sind etwa Schäden am Motor oder Getriebe, wie Florian Wolf vom ACE Auto Club Europa sagte. "Bei Verschleiß greift die Gewährleistung nicht", sagt Wolf. Hier stellt sich die Frage, wann es sich um einen Mangel handelt und wann um üblichen Verschleiß. Oft kommt es auf die Laufleistung an. "Viele Teile sollten bei einer Laufleistung von 10 000 oder 20 000 Kilometer noch einwandfrei funktionieren", so Wolf. Bei mehr als 150 000 Kilometern könne das anders sein.
In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht vorlag. Danach dreht sich die Beweislast um und liegt beim Käufer.
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