Microsoft hat im Zuge der Einführung von Windows 10 auch seine Einverständniserklärung für die Nutzung all seiner Dienste und Produkte auf den neuesten Stand gebracht. Dabei fällt nun vor allem eine Klausel auf, laut der die Redmonder sich das Recht vorbehalten Maßnahmen gegen die Nutzung "gefälschter Spiele" und "unerlaubter Hardware-Peripheriegeräte" zu ergreifen.
Auch in der deutschen Ausgabe des als "Microsoft Servicevertrag" bezeichneten Dokuments, mit dessen Inhalt sich jeder Nutzer von Microsofts Produkten durch deren Verwendung einverstanden erklärt, findet sich dieser Passus. Dies sorgt nun für einige Aufregung, da das Dokument nicht nur die Online-Services betrifft, sondern auch Windows 10, Windows 10 Mobile, die Xbox-Spielkonsolen und die meisten weiteren Microsoft-Erzeugnisse und -Dienste.
Folgendes steht dort im Wortlaut: "Wir sind berechtigt, Ihre Version der Software automatisch zu überprüfen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass wir die Dienste bereitstellen können, Softwareupdates oder Konfigurationsänderungen ohne Ihnen hierfür Gebühren zu berechnen herunterladen können sowie die Dienste, einschließlich jener, die Sie am Zugriff auf die Dienste, am Spielen von gefälschten Spielen oder an der Nutzung unerlaubter Hardware-Peripheriegeräte hindern, aktualisieren, verbessern und weiterentwickeln können. Unter Umständen sind Sie verpflichtet, die Software zu aktualisieren, damit Sie die Dienste weiter nutzen können."
Im Grunde bedeutet dies also, dass Microsoft sich jederzeit die Tür für die Ergreifung von Maßnahmen gegen die Verwendung von Produkten, sei es Software oder Hardware, vorbehält, die der Softwarekonzern als "gefälscht" oder "unerlaubt" betrachtet. Dabei ist das Ganze nicht sehr eindeutig formuliert, so dass das Unternehmen theoretisch zum Beispiel auch gegen die Nutzung von "illegal" erworbenen Spielen von Drittanbietern oder andere unerwünschte Software vorgehen könnte - inklusive Key-Generatoren, Cracks, "Raubkopien" und allerhand anderem sowie gegen Hardware-Geräte, die man nach Auffassung des Unternehmens nicht mit einem seiner Produkte nutzen sollte.
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