Wie die Mittelbayerische Zeitung berichtet, ist der Regensburger Anwalt Thomas Urmann am Donnerstag wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss Urmann 80 Sozialstunden ableisten und einer Geldauflage in Höhe von 80.000 Euro nachkommen. Das Urteil des Augsburger Schöffengerichts wird voraussichtlich innerhalb einer Woche rechtskräftig. Dann verliert Urmann auch seine Zulassung als Anwalt. Eine Haft konnte der Noch-Rechtsanwalt durch ein vollständiges Geständnis umgehen. Urmann hat als Geschäftsführer einer Wurstwarenfabrik in Gundelfingen (Kreis Dillingen) die Insolvenz der Firma verschleiert. Trotz Zahlungsunfähigkeit hat er weiter Aufträge an Lieferanten erteilt. Zudem hat er Sozialversicherungsbeiträge für viele Mitarbeiter nicht gezahlt. Der Schaden beläuft sich auf mehr als 390.000 Euro.
Bundesweite Bekanntheit erlangte der Regensburger Rechtsanwalt Ende 2013 als in seinem Auftrag Abmahnungen an tausende Internetnutzer, die ein Streaming-Angebot für Pornofilme namens Redtube in Anspruch genommen haben. Die betroffenen Nutzer sollten 250 Euro zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben. Ein Großteil von ihnen hat allerdings gleich drei bis vier Abmahnungen erhalten, in denen ihnen Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Diese sollen sie durch das Konsumieren pornografischer Filme auf Redtube begangenen haben.
Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnwelle tauchten bereits kurz vor Weihnachten auf. Das Landgericht Hamburg erließ auf Antrag von Redtube eine einstweilige Verfügung gegen den Versand von Abmahnschreiben im Namen der Firma The Archive AG durch die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen.
“Wie vom Gericht entschieden, ist es der Firma The Archive AG von nun an untersagt, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform Redtube zu versenden, in denen behauptet wird, dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt haben. Dies gilt nicht nur für die in den von der Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen versandten Abmahnschreiben benannten Videos, sondern für alle Streaming-Clips an denen die Firma The Archive AG Urheberrechte geltend macht”, heißt es in einer Mitteilung von Redtube.
Das Gericht stufte die Forderungen der Firma The Archive AG als unbegründet ein. Die Nutzer hätten keinen Grund, davon auszugehen, dass die von Redtube angebotenen digitalen Inhalte aus illegalen Quellen stammen. Der Portalbetreiber versichert erneut, dass “zu keiner Zeit Nutzerdaten, weder IP-Adressen noch sonstige Informationen, an Dritte weitergegeben” wurden.
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