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Thread: Abmahnung von fareds - wichtig

  1. #1

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    Abmahnung von fareds - wichtig

    Hallo . Ich habe vor ein paar Tagen eine schriftliche Abmahnung von Firma FAREDS aus hamburg bekommen mit aufforderung zu bezahlung relativ hohen Betrags wegen Uhrheberrechtsverletzung . Und da geht es um ein konkreten Film . Ich bin ausschlislich auf bekannten deutschen geschlossen Tracker als Mitglied . Sie schreiben - eine spionage software hat mich erwischt beim download und upload diesen Films . Das skuriose an der Geschichte ist - den Film habe ich gar nicht runtergeladen . Sie haben meine IP in dem Moment notiert und über Gericht meinem Internetanbieter dazu gezwungen meine adresse usw zu nennen... . Meine Frage ist - wie ist das möglich ? Ich dachte geschlossene Tracker sind sicher und da kommt keine sau dazwischen ...Ist das noch so , oder hat sich technisch was verändert ? Kann man überhaupt noch ohne Risiko was runterladen ? Und wie zum Teufel haben sie das gemacht? Ich bin dankbar für jede Antwort . Naturlich habe ich Anwalt eingeschaltet . Ach und sie kannten sogar Hash nr von diesem Film ...Kann das sein das es an einem geschlossenem Tracker zb. TS - einem " Spion " gibt mit einer geile Software und er kann sowas herausfinden ?
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  2. Who Said Thanks:

    (16.10.22)

  3. #2
    technisch? wieso sollte das nicht gehen...?
    wenn du auf den tracker kommst, können die das auch.
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  4. Who Said Thanks:

    Kapusta (22.07.14)

  5. #3

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    das heisst irgendwas runterzuladen ist immer mit Risiko verbunden das man erwischt wird ?
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  6. #4
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    Habe den Thread mal verschoben, war im völlig falschen Forum.

    Zum Thema: Soweit ich mich entsinne, dürfen die Ermittler selbst keine illegale Handlung begehen, um dich zu kriegen. Und in irgendeiner Form muss dies ja theoretisch geschehen sein. Aber bin da nicht so auf dem Laufenden, da kann dir eher Snitlev oder v6 weiterhelfen.


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  7. Who Said Thanks:

    Kapusta (22.07.14)

  8. #5
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    Edit:// Hier gibt's nen Haufen Infos: FAREDS | Hilfe bei FAREDS Abmahnung


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  9. Who Said Thanks:

    Kapusta (22.07.14)

  10. #6
    Quote Originally Posted by Kapusta View Post
    das heisst irgendwas runterzuladen ist immer mit Risiko verbunden das man erwischt wird ?
    äh ja, schon seit 10 jahren ungefähr ;-)

    wende dich am besten an einen anwalt und du wirst damit günstiger wegkommen. ich wette dir wird hier bald einer empfohlen^^
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  11. Who Said Thanks:

    Kapusta (22.07.14)

  12. #7

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    Es ist schon alles beim Anwalt . Wahrscheinlich werde ich zahlen müssen
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  13. #8
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    Quote Originally Posted by Rebound View Post
    Edit:// Hier gibt's nen Haufen Infos: FAREDS | Hilfe bei FAREDS Abmahnung
    diese qülle ist selbst eine kanzlei die natürlich zu anwaltlicher unterstützung raten

    Quote Originally Posted by Kapusta View Post
    Es ist schon alles beim Anwalt . Wahrscheinlich werde ich zahlen müssen
    so schnell geht das nicht. als erstes, sofern du dich entscheidest überhaupt zu reagieren, beantrage von der gegenseite sämtliche technische unterlagen die "beweisen" dass und was du gemacht haben sollst. um sicherzustellen dass du auch tatsächlich besagtes produkt anbietest muss nämlich der ermittler bei dir runterladen.
    besonders pikant ist wenn du besagten film nicht runtergeladen hast. das weisst auf eine beliebte taktik hin die gerne und oft von solchen kanzleien eingesetzt wird nämlich dass man pauschal einen bestimmten klienten den man vertritt einfach einsetzt in einen liste von ips die man aus einem schwarm eines trackers hat der wiederum material des klienten hat. auch wenn dieser bestimmte schwarm kein produkt des klienten beinhaltet.

    eine weitere option ist dass du einfach nichts machst. das hat bei vielen leuten, inkusive mir selbst, problemlos geklappt. die kanzleien sind auf masse aus d.h. soviel kohle mit so wenig aufwand wie möglich. daher sind leute die sich nicht melden und auch leute die den eindruck erwecken dass sie viel arbeit machen könnten uninteressant.

    und nebenbei, von der tatsache dass ein gericht die herausgabe deiner daten bewilligt hat brauchst dich nicht beeindrucken lassen. solche verfahren stehen seit langem unter kritik da sie viel zu schnell und sorglos solche anträge genehmigen.
    zudem zu dem zeitpunkt wo du das schreiben erhälst ist das verfahren bereits wegen geringfügigkeit eingestellt worden. ein neüs zu eröffnen bedeutet für die kanzlei einen aufwand der sich in den meisten fällen nicht lohnt.
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  14. Who Said Thanks:

    Kapusta (23.07.14) , Snitlev (23.07.14) , ghostfucker (23.07.14) , Rebound (23.07.14)

  15. #9
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    @Kapusta:

    Könntest du uns evtl. noch mitteilen ob es sich bei dem Film um einen xxx handelt? Da bei xxx Filmen der Staatsanwalt größeres Intresse sieht ( Jugendschutz usw. ). Es wäre auch nett wenn du den tracker nennen würdest.
    Ansonsten hat staby schon alles richtig gesagt, mit deinem Anwalt hoffe er ist firm in Sachen Urheberrecht wird es auf einen Vergleich auslaufen, wenn du garnichts macht kann es gut ausgehen aber ein Restrisiko bleibt immer bestehen, kann sein das Fared dich dann über ein Inkasso-Büro weiter belästigt durch Druck um an sein Geld zu kommen, aber auch das kannst du ignorieren.

    PS. Unter meiner Sig. am Ende siehst du einige Links zur Abmahnhilfe, kannst dich ja mal durchlesen.

    mfg
    Last edited by Snitlev; 23.07.14 at 15:33.

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



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  16. Who Said Thanks:

    Rebound (23.07.14) , Kapusta (23.07.14)

  17. #10

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    Nein , das war kein xxx Film . Und den habe ich wirklich nicht runtergeladen . Bei den Tracker - benutze ausschlislich 3 deutsche - BF , BTF und Quorks .

    ---------- Post Merged at 15:43 ---------- Previous Post was at 15:10 ----------

    Nein , das war kein xxx Film . Und den habe ich wirklich nicht runtergeladen . Bei den Tracker - benutze ausschlislich 3 deutsche - BF , BTF und Quorks . Und ausserdem haben sie auch falschen klientem genannt , den ich gar nicht benutze . Ich glaube gar nicht reagieren wäre falsch .Der Anwalt hat schon eine gute Taktik und ist auf sowas spezialisiert .Vergleich mit der Firma kommt nur als letzte Mögligkeit in Frage .Teil seine Taktik ist die sache max . in die Länge zu ziehen , bis die Firma Interesse verliert
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  18. Who Said Thanks:

    Snitlev (23.07.14)

  19. #11
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    Hier ist auch noch ein interessanter Artikel über "Unberechtigte Abmahnungen"

    Beweisvernichtung

    Eine solche Überprüfung könnte grundsätzlich im Rahmen einer datenschutzrechtlichen Selbstauskunft nach Paragraf 34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfolgen. Danach hat jeder Betroffene das Recht, bei einer Stelle, die personenbezogene Daten von ihm speichert, Auskunft über diese Daten zu verlangen. Da es sich bei IP-Adressen nach gängiger Juristenmeinung um personenbezogene Daten handelt, besteht ein solches Recht also auch gegenüber dem eigenen Zugangsprovider.

    Die Praxis zeigt aber, dass dieses Recht weitgehend ins Leere läuft: Die Provider dürfen IP-Adressen – wenn überhaupt – nur zeitlich begrenzt speichern. In der Regel werden die Adresszuordnungen nach sieben Tagen gelöscht. Diese Frist wird im Fall eines zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens verlängert. Erhält ein Gericht im Antrag IP-Adressen, bittet es den Provider, die Zuordnung zum Anschluss ausnahmsweise länger aufzubewahren („Quick Freeze“). Ist der Antrag per Beschluss genehmigt und die Auskunft an den Rechteinhaber erteilt, muss der Provider die Daten aber sofort löschen.

    Dass dies auch so gehandhabt wird, bestätigte der Konzerndatenschutz der Deutschen Telekom auf Anfrage. Man könne im Nachhinein lediglich mitteilen, ob zu einer IP-Adresse „dem Grunde nach eine Auskunft geleistet“ wurde. Obwohl für den Betroffenen unvorteilhaft, ist dieses Verfahren juristisch in Ordnung, da nach der Auskunft für den Provider kein Grund mehr besteht, die Daten zu speichern. Für den unschuldig Verdächtigten führt dies allerdings zur bizarren Situation, dass er im Unterschied zu den Rechteinhabern keine Möglichkeit mehr hat, auf die ihn betreffenden Daten im Nachhinein zuzugreifen.
    Log-Push

    Dennoch kann die Vorlage von Logdateien zumindest ohnehin vorhandene Indizien zur Unschuld bestärken. Und auch wenn es nur darum gehen sollte, eigene Zweifel auszuräumen, kann das Protokoll gute Dienste leisten. Viele gängige DSL-Router bieten die Möglichkeit, genutzte IP-Adressen pro Zeitpunkt in eine später einsehbare Datei zu schreiben.
    Bei den Fritzboxen des Marktführers AVM ist dies besonders bequem realisiert. Auf Nutzerwunsch sendet der Router täglich, wöchentlich oder monatlich eine Nachricht an die angegebene Mail-Adresse. Darin finden sich je nach Voreinstellung nicht nur die IP-Adress-Zuweisungen, sondern auch die jeweils angemeldeten WLAN-Geräte und Informationen zum Transfervolumen. Die Daten sind bereits zusammengefasst und aufbereitet.

    Allerdings muss man diesen sogenannten „Push-Service“ über das Interface der Box in den Systemeinstellungen zunächst aktivieren. Die tägliche Fritzbox-Mail lässt sich prima vom Mailclient aus dem Posteingang in einen Ordner filtern. In diesem Logdatei-Archiv finden sich dann im Ernstfall die benötigten Informationen.

    Auch wenn man noch keine urheberrechtliche Abmahnung wegen angeblicher Tauschbörsennutzung erhalten hat, sollte man vorsorglich derlei Router-Logdateien fertigen und aufbewahren. Es kommt vor, dass Verstöße abgemahnt werden, die vor zwei Jahren passiert sein sollen. Bis zu drei Kalenderjahre darf die Erfassung einer illegalen Handlung zurückliegen. Erst dann verfällt für den Rechteinhaber die Möglichkeit, kostenpflichtig abzumahnen (Verjährung).
    Quelle: Unberechtigte Filesharing-Abmahnungen | c't

    Hoffe das alles zu deinen Gunsten ausgeht

    mfg
    Last edited by Snitlev; 23.07.14 at 16:54.

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    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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  20. Who Said Thanks:

    Kapusta (23.07.14)

  21. #12
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    @Kapusta: Könntest Du das Schreiben vllt mal kopieren mit geschwärzten Daten? Würde mich ja mal interessieren. Du nennst zudem drei Tracker. Welcher steht denn nun explizit in der Abmahnung?


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  22. Who Said Thanks:

    Kapusta (23.07.14)

  23. #13

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    In der Abmahnung nennen die keinem Tracker nur bezeichnen als " illegalle tauschbörse " Gennant ist meine dyn . IP von diesem Tag , Hash nr des Films , Titel des Films , Tag und Stunde wann ich das gemacht haben sollte . Insgesamt 4 dicke Seiten A4 . Ich habe komplette Unterlagen beim Anwalt gelassen , kriege Morgen wieder und dann stelle ich das hier rein ( natürlich ohne konkreten Daten ) .
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  24. Who Said Thanks:

    Instab (24.07.14) , Snitlev (23.07.14) , Rebound (23.07.14)

  25. #14
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    Quote Originally Posted by Kapusta View Post
    seine Taktik ist die sache max . in die Länge zu ziehen
    was ihm den max. gewinn bringt es sei denn er bietet einen pauschaltarif an.

    in solchen fällen muss man leider immer bedenken dass zwei kanzleien an solchen abmahnungen verdienen: die die sie schreiben und die die den beschuldigten vertreten

    Quote Originally Posted by Kapusta View Post
    In der Abmahnung nennen die keinem Tracker nur bezeichnen als " illegalle tauschbörse "
    also das macht die sache schon sehr schwammig.
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  26. Who Said Thanks:

    Kapusta (24.07.14)

  27. #15

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    Dass im Abmahnschreiben der Tracker nicht genannt wird ist normal. Ein Torrent kann bei 1000 verschiedenen Trackern gelistet sein und die müssen der Abmahnkanzlei nicht alle bekannt sein. Deine IP können die auch über DHT, PEX oder sonstwie kriegen.

    Wenn du mit der betreffenden Datei nichts zu tun hast, dann ist es am wahrscheinlichsten, dass jemand anderes die Datei hochgeladen hat. Haben andere Personen, Familienangehörige, WG-Bewohner, Freunde etc Zugriff auf deinen Internetanschluss gehabt? Ist dein Internetanschluss/WLAN ausreichend gegen unbefugten Zugriff gesichert?

    Eher unwahrscheinlich, aber soll auch schon vorgekommen sein, dass sich die Abmahnkanzlei geirrt hat.
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