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Thread: EuGH urteilt über umstrittene Vorratsdatenspeicherung

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    EuGH urteilt über umstrittene Vorratsdatenspeicherung

    Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof urteilt heute über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung. Die Richter entscheiden, ob es europäischem Recht entspricht, dass Verbindungsdaten der Bürger zu Fahndungszwecken ohne Anlass gespeichert werden. Im Dezember war ein Gutachter am Gerichtshof zu dem Schluss gekommen, die zugrundeliegende EU-Richtlinie sei «unvereinbar» mit der Charta der Grundrechte und müsse nachgebessert werden. In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof dem einflussreichen Gutachter
    Quelle: EuGH urteilt über umstrittene Vorratsdatenspeicherung - Nachrichten - DIE WELT

    Fragen und Antworten zur Vorratsdatenspeicherung


    Wer telefoniert wann mit wem - und wer darf das wissen?

    Ist die vorsorgliche Speicherung von Verbindungsdaten rechtmäßig oder nicht? Darüber verhandelt der EuGH. Doch worum geht es bei der Vorratsdatenspeicherung und wie haben die EU-Länder die Richtlinie umgesetzt?


    Spoiler Was bedeutet "Vorratsdatenspeicherung"?:
    Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Verbindungsdaten (Verkehrsdaten) gespeichert, also zum Beispiel: Wer hat wann mit wem telefoniert, wer hat wem eine E-Mail geschrieben, mit welcher IP-Adresse war ich wie lange im Internet unterwegs? Das geschieht ohne bestimmten Anlass, also "auf Vorrat". Die Inhalte der Kommunikation werden nicht gespeichert.

    Die Speicherungspflicht trifft die privaten Telekommunikationsunternehmen. Auf ihren Servern sollen die Daten verfügbar sein für einen "zweiten Schritt" - den Zugriff der staatlichen Behörden auf die Daten. Dieser ist nicht automatisch möglich, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel zum Zweck der Aufklärung von Straftaten.


    Spoiler Was ist der Unterschied zwischen der "Vorratsdatenspeicherung" und den Spähaktionen der NSA?:
    Ähnlichkeiten bestehen bei der Art der gespeicherten Daten, den sogenannten "Verkehrsdaten". Bei den Aktionen der US-Behörden geht es aber von vornherein um die Sammlung und den direkten Zugriff staatlicher Stellen auf die Daten. Bei der europäischen Vorratsdatenspeicherung findet der staatliche Zugriff nur unter bestimmten Voraussetzungen in einem "zweiten Schritt" statt. Die Daten werden von den Unternehmen gesammelt. Bei der EU-Vorratsdatenspeicherung geht es außerdem um die Daten im Inland, während bei der NSA Daten aus dem Ausland im Blickpunkt stehen.


    Spoiler Was ist die europäische Rechtsgrundlage für die Vorratsdatenspeicherung?:
    Grundlage für die "Vorratsdatenspeicherung" ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 (Richtlinie 2006/24/EG). Anlass waren unter anderem die Terroranschläge in Madrid 2004 und in London 2005. Das Ziel war eine bessere Verbrechensbekämpfung. Allerdings war das Thema Vorratsdatenspeicherung im Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit von Anfang an in den Mitgliedsstaaten umstritten.

    Die Richtlinie regelt eine Pflicht zur Speicherung der Verkehrsdaten von mindestens sechs Monaten und höchstens zwei Jahren sowie die Art von Daten, die die Unternehmen konkret speichern müssen. Die Mitgliedsstaaten sollen selbst sicherstellen, dass die Daten nur in bestimmten Fällen an die staatlichen Behörden weitergegeben werden. Eine EU-Richtlinie ist immer nur die Basis, auf der die einzelnen Staaten dann eigene Gesetze erlassen, also die Richtlinie "umsetzen". Dazu sind sie verpflichtet.


    Spoiler Wie hat Deutschland ursprünglich die Richtlinie umgesetzt?:
    Ab Januar 2008 führte Deutschland die Vorratsdatenspeicherung ein. Man wählte die laut Richtlinie geringstmögliche Speicherdauer von sechs Monaten. Der Zugriff der Ermittlungsbehörden sollte unter anderem "zur Verfolgung von Straftaten", zur "Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit" oder zur "Erfüllung der Aufgaben der Geheimdienste" erfolgen können. Die Behörden brauchten eine richterliche Genehmigung.

    Von Anfang an war das Gesetz in Deutschland Gegenstand von Protesten und Demonstrationen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes organisierte der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, der sich über 30.000 Bürger anschlossen. Das Bundesverfassungsgericht war beim Datensammeln ohne konkreten Anlass stets ziemlich kritisch. Schon im März 2008 erzielten die Kläger einen ersten Erfolg. Karlsruhe schränkte die Anwendung des Gesetzes durch eine "einstweilige Anordnung" ein. Die gespeicherten Daten dürften nur zur Aufklärung besonders schwerer Straftaten abgerufen werden. Es war eine Art "Vorwarnung" für das Urteil in der Hauptsache.


    Spoiler Was hat das Bundesverfassungsgericht 2010 abschließend entschieden?:
    Am 2. März 2010 gab es dann den Paukenschlag. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das deutsche Gesetz für nichtig, weil es gegen Artikel 10 Grundgesetz (Fernmeldegeheimnis) verstoße. Alle bisher gesammelten Daten mussten gelöscht werden. Allerdings sagte das Gericht nicht, dass die Vorratsdatenspeicherung per se unmöglich sei. Ein deutsches Gesetz müsse nur weit mehr an Datensicherheit bieten und höhere Hürden für den staatlichen Zugriff auf die Daten aufstellen.

    Die Daten dürften nur für "überragend wichtige Aufgaben des Rechtsgüterschutzes" abgerufen werden, zum Beispiel beim begründeten Verdacht einer schweren Straftat, etwa einer Anschlagsplanung oder Kinderpornografie. Bei der präventiven Arbeit der Polizei müsse eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit von Personen bestehen. Eine Verwendung der Daten durch die Geheimdienste sei deshalb in vielen Fällen ausgeschlossen, weil diese ja weit im Vorfeld von Straftaten tätig würden.


    Spoiler Gibt es seitdem in Deutschland eine Vorratsdatenspeicherung?:
    Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil den Weg zu einer Neuregelung zwar nicht verbaut. Sie wäre unter den strengen Voraussetzungen des Urteils möglich. Allerdings war sie bisher am politischen Streit zwischen der ehemaligen FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und dem damaligen Innenminister Hans-Peter Friedrich von der CSU gescheitert.

    Inzwischen hat die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt, weil es die entsprechende Richtlinie nicht umgesetzt hat. Gegenüber anderen Staaten wie Schweden, die die Richtlinie zunächst nicht umgesetzt hatten, gab es bereits Bußgelder.

    Nach der Bundestagswahl 2013 haben SPD und Union zwar die Einführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Der neue Justizminister Heiko Maas (SPD) legte die Einführung jedoch auf Eis. Er will das Urteil des EuGH abwarten.


    Spoiler Worum geht es bei den Klagen vor dem EuGH?:
    Vor dem EuGH geht es um die Wirksamkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, also um die "Basis" aller nationalen Gesetze. Die Verfassungsgerichte Österreichs und Irlands haben dem EuGH den Fall vorgelegt. Europäische Richtlinien müssen sich an den EU-Grundrechten messen lassen.

    Verstößt die Richtlinie also gegen die Europäische Grundrechte-Charta? In Betracht kommt ein Verstoß gegen Artikel 7 (Achtung des Privatlebens) und Artikel 8 (Schutz personenbezogener Daten).


    Spoiler Wie ist die Lage in den anderen EU-Staaten?:
    Die anderen EU-Staaten haben die Mindestvorgaben der Richtlinie unterschiedlich umgesetzt, zum Beispiel bei den Speicherungsfristen. In zehn Staaten, darunter Frankreich und Spanien, werden die Daten ein Jahr lang gespeichert, in Polen sogar zwei Jahre. Auch die Hürden für den Zugriff sind unterschiedlich ausgestaltet. In einigen Staaten zweifeln aber auch die obersten Gerichte an der Rechtmäßigkeit der EU-Richtlinie. In Tschechien und Rumänien wurden die nationalen Gesetze - wie in Deutschland - für verfassungswidrig erklärt. Inzwischen haben aber auch diese Staaten neue Gesetze erlassen, so dass Deutschland als einziges Land die Richtlinie derzeit nicht umgesetzt hat.

    Eine andere Frage ist es, ob die EU-Richtlinie selbst rechtmäßig ist. Für die Auslegung von EU-Recht ist der EuGH in Luxemburg zuständig, deswegen haben die Gerichte in Irland und Österreich die Frage der Rechtmäßigkeit dem EuGH vorgelegt.


    Quelle: Fragen und Antworten zur Vorratsdatenspeicherung | tagesschau.de

    Mal wieder ein Update zum "altbekannten Thema"...

    mfg

    [update]

    Grundrechte: EuGH kippt EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

    Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Grundrechte. Der Europäische Gerichtshof hat die Richtlinie aufgehoben, wonach alle Bürger ohne konkreten Verdacht überwacht werden. Die Maßnahme müsse auf das Notwendigste beschränkt bleiben.
    Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...-a-963135.html

    Nur so durfte das Urteil ausgehen...

    mfg
    Last edited by Snitlev; 08.04.14 at 10:28. Reason: update

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    Fasziniered wie vor der Europawahl endlich zumindest ein paar sinnvolle Entscheidungen getroffen werden. Wie es danach weiter geht ist aber auch schon absehbar.
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    Wie ...welcher konkrete Verdacht und wenn es keinen Ansatz gibt wird einer akribisch konstruiert damit ein suspekter Fall/Bürger/Querulant notwendiger Weise zum Schutz der Allgemeinheit ...unter staatlicher aufmerksamer Beobachtung einer wohlwollenden Zensurinfrastruktur des BND/NSA steht.

    Die "ferngesteuerten" Medien verabreichen mühsam manipulativ diese Beruhigungspille um die Bevölkerung in ein Vertrauen wiegen und die subtile Komplettüberwachung endlich verdrängen zu können...Grundrechte und Rechtsbruch?

    PS: Die Ironie ...im Resultat mehr Datenschutz für die Bürger und weniger Kontrolle des "freiheitlich demokratischen Überwachungsstaates?" Fragen sie die Werbewirtschaft und unsere Telekommunikationsunternehmen oder wenden sie sich an unsere Partner in den USA um detaillierte Information/GPS/Daten zu erhalten.
    Last edited by Se7Ven; 10.04.14 at 22:37.

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  5. #4
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    Quote Originally Posted by Snitlev View Post
    Nur so durfte das Urteil ausgehen...
    exakt. andernfalls hätte die EU komplett versagt was die grundrechte angeht. die tatsache dass sowas überhaupt beschlossen wurde wirft ein sehr schlechtes licht auf alle beteiligten.
    zum glück hat aber in letzter zeit die kritik in berechtigten punkten an der EU deutlich zugenommen. ich hoffe dass auch die bald anstehende wahl entspr. zeichen setzt.
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    Se7Ven (11.04.14)

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    exakt. andernfalls haette die EU komplett versagt was die grundrechte angeht. die tatsache dass sowas ueberhaupt beschlossen wurde wirft ein sehr schlechtes licht auf alle beteiligten.
    zum glueck hat aber in letzter zeit die kritik in berechtigten punkten an der EU deutlich zugenommen. ich hoffe dass auch die bald anstehende wahl entspr. zeichen setzt.

    Dito-wäre objektiv wünschenswert wenn sich die EU für die Interessen der Verbraucher/Wähler gezielter/deutlicher einsetzen/durchsetzen würde und ein selbständig/eigenständiges demokratisches Profil konsequent entwickeln könnte.
    Last edited by Se7Ven; 11.04.14 at 20:19.

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  8. #6
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    Quote Originally Posted by Se7Ven View Post
    wünschenswert wenn sich die EU für die Interessen der Verbraucher/Wähler gezielter/deutlicher einsetzen/durchsetzen würde
    genau da ist der haken. die EU interessiert sich nicht für die interessen dieser jener sondern sie zu beherrschen
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    Snitlev (12.04.14)

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    Ja....grundsätzlich stellt sich die Frage ob konkret die Vorratsdatenspeicherung in der EU/ Deutschland und damit der Gesellschaft dem Bürger faktisch mehr Sicherheit bieten kann....oder ist die Priorität ein detailliertes Spiegelbild des Menschen mit seinen Kommunikationsverhalten ohne Rücksicht auf Privatsphäre/Grundrechte/Freiheitsrechte....

    PS: Eine gesellschaftliche Ethik/Grundsatzdiskussion über die Grundwerte/Freiheit und Privatsphäre wären in dem Kontext durchaus wünschenswert um der Fremdbestimmung und dem Missbrauch entgegenzuwirken

    Wenn also mit der Vorratsratsdatenspeicherring ungefähr 500 Millionen EU-Bürger unter einem Generalverdacht stehen könnten....wer schützt uns Bürger der EU vor Korrupten Politikern und Fehlentscheidungen in der Politik?
    Last edited by Se7Ven; 14.04.14 at 20:54.

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  11. #8
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    Bundesregierung nimm vorläufig Abstand von Vorratsdatenspeicherung

    Die Bundesregierung plant wohl derzeit nicht, ein neues Gesetz zur Einführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Das berichtet der SPIEGEL und beruft sich dabei auf Informanten in Regierungskreisen. Man wolle erst eine neue EU-Richtlinie abwarten. Das dauert allerdings.

    Wie der SPIEGEL unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, plant die Große Koalition derzeit wohl nicht, ein neues Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu verabschieden und hat sich wohl vorerst entschieden, den jahrelangen Streit zu beenden. Weder der Fraktionschef der CDU im Bundestag Volker Kauder noch Justizminister Heiko Maas von der SPD hätten ein Interesse daran, das Thema Vorratsdatenspeicherung noch in dieser Legislaturperiode erneut anzufassen. Stattdessen wolle man erst eine entsprechende EU-Richtlinie aus Brüssel abwarten. Mit der ist aber wohl nicht vor 2017 zu rechnen. In diesem Jahr stehen erneut Bundestagswahlen an.
    Laut der Union könne so eine Richtlinie frühestens im Herbst 2016, deutlich wahrscheinlicher aber erst im Frühjahr 2017 verabschiedet werden. Dies sei zu spät für eine Umsetzung vor den Wahlen im Herbst. Unterstützung erfährt dieses Vorgehen unter anderem von CSU-Chef Horst Seehofer. Dieser erklärte bereits im vergangenen Sommer, dass ein solches Vorhaben nicht überstürzt angegangen werden sollte, und sprach sich gegen die umstrittene Datenspeicherung aus: „Wenn das Bundesverfassungsgericht und der EuGH solche Bedenken haben, ist jetzt nicht die Zeit für einen Gesetzgebungssprint.“
    Quelle: Bundesregierung nimm vorläufig Abstand von Vorratsdatenspeicherung - News - gulli.com

    Es bleibt ihnen ja auch garnichts anderes übrig als klein beizugeben, dass sie erbärmlich kapituliert haben...

    mfg

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    Se7Ven (15.04.14)

  13. #9
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    Quote Originally Posted by Snitlev View Post

    Es bleibt ihnen ja auch garnichts anderes übrig als klein beizugeben, dass sie erbärmlich kapituliert haben...

    mfg
    Das die Vorratsdatenspeicherung unsere Grundgesetze massiv ins wanken bringt dürfte logisch sein und Politiker die eine VDS fordern sollten ihr Gewissen überprüfen ob tendenziell ein entsprechendes Gesetz nicht unsere Grundrechte missachtet oder konkret Verfassung widrig wäre?

    PS: Interessant in diesem Kontext die Partner der Bundesregierung
    Geheimer Krieg: Deutschland vergibt Aufträge an CSC - Politik - Süddeutsche.de
    Last edited by Se7Ven; 15.04.14 at 20:04.

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  14. #10
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    Hier scheint es immer noch keiner verstanden zu haben,

    LKA-Experten fordern dringend Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung


    „Die Ermittler erwarten, dass jetzt dringend eine Neuregelung kommt und dass die Grundsatzdebatte nicht wieder von vorne losgeht“, sagte LKA-Präsident Peter Dathe in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa in München. „Wir dürfen nicht sehenden Auges in Kauf nehmen, dass die weißen Flecken in den Ermittlungsakten immer größer werden.“ Anlass für die neue Sorge der Ermittler ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der der massenhaften Sammlung von Telefon- und Internetdaten vor kurzem einen Riegel vorgeschoben hatte. Eine Neuregelung in Deutschland ist deshalb nach einem Bericht des „Spiegel“ in den kommenden Jahren nicht geplant.
    Quelle: Kriminalität: LKA-Experten fordern dringend Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung - München - FOCUS Online - Nachrichten

    Das BKA will wohl nicht verstehen was das BVG entschieden hat...

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    Quote Originally Posted by Snitlev View Post
    Hier scheint es immer noch keiner verstanden zu haben,


    Das BKA will wohl nicht verstehen was das BVG entschieden hat...

    mfg
    Das liegt wohl in erster Linie an den sehr unterschiedlichen Interessen und das Verständnis für eine andere Perspektive in Bezug auf den Sicherheitsaspekt........sollten wir Bürger unsere Grundrechte für diese Ideologie opfern?

    Die totale Kontrolle übernehmen ....indem jeder "Millimeter" unseres "Lebensraumes" mit Kameras installiert wird und eine komplette Datenspeicherung stattfindet... Resultat unsere Demokratie/Gesellschaft und Freiheit entwickelt sich tendenziell unaufhaltsam in einen Krontroll-/Überwachungsstaat.
    Last edited by Se7Ven; 23.04.14 at 20:44.

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  16. #12
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    Quote Originally Posted by Se7Ven View Post
    unsere Demokratie/Gesellschaft und Freiheit entwickelt sich tendenziell unaufhaltsam in einen Krontroll-/Überwachungsstaat.
    leider ja, zum grossteil dank der elektronik. die macht liegt aber immer beim volke also gut aufpassen und nicht alles mitmachen
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  17. #13
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    Quote Originally Posted by Instab View Post
    leider ja, zum grossteil dank der elektronik. die macht liegt aber immer beim volke also gut aufpassen und nicht alles mitmachen
    Der staatlichen Überwachung und Kontrolle mit demokratischen Methoden zu trotzen...erfordert den willen einer vitalen Unabhängigkeit entgegen der allgemein gegenwärtigen Unterwürdigkeit.

    Die Courage als Demokrat/Volk/Bürger konstante destruktive Manipulationen und deren Kontext/Ursachen/Faktoren wie Klischees oder Konventionen/Ersatzbefriedigungen als diese differenziert zu Erkennen...kann beängstigend Sein/"Realität"

    Das Volk hat die "Macht" und sollte bewusst Entscheidungen treffen um die Demokratie ihre an gestandenen Bürgerrechte mutig zu bewahren.

    PS: Überwacht der Bürger die Überwacher den Staat/die Regierung und vertreten wir das Volk unsere Interessen/Meinungen/die Freiheit?
    Last edited by Se7Ven; 03.05.14 at 00:20.

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