Wer unberechtigt kopiertes Material zum Tausch anbietet, macht sich keiner Straftat schuldig. Ein US-Gericht stellt sich gegen geltende Rechtsprechung und fügt der Musikindustrie eine schwere Schlappe zu.
Die spektakuläre Entscheidung eines US-amerikanischen Gerichts hilft P2P-/Tauschbörsen-Fans. Für US-Bundesrichter Kenneth M. Karas stellen zur Verfügung gestellte Dateien keine Urheberrechtsverletzung dar. Stattdessen müsse die Musikindustrie nachweisen, dass ein entsprechendes Angebot auch genutzt wurde; also unter Umständen raubkopierte Dateien tatsächlich verbreitet werden....

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