Drei-Prozent-Hürde lässt sich wieder einführen
Papier kritisierte die Aufhebung der Drei-Prozent-Hürde für die Europawahl scharf. Er halte das Karlsruher Urteil "weder im Ergebnis noch in der Begründung für richtig", sagte er. "Wie man die Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen für zulässig erachten kann, die Drei-Prozent-Klausel bei Europawahlen aber nicht, leuchtet mir nicht ein."
In einem Interview der "Welt" schlug Papier vor, die Verfassung zu ändern, um "klare Verhältnisse zu schaffen". Bisher lege das Grundgesetz nur fest, dass die Wahlen zum Bundestag allgemein, unmittelbar, geheim, gleich und frei seien. Speziell die Gleichheit der Wahl sei ein relativ vager Begriff, der vom Bundesverfassungsgericht im Laufe seiner Rechtsprechung unterschiedlich interpretiert worden sei. Papier forderte: "Wir sollten Fragen nach dem Wahlsystem einschließlich der Sperrklauseln nicht dem einfachen Gesetzgeber überlassen."
Der frühere Gerichtspräsident regte an, solche Präzisierungen auf die Wahl zum Europäischen Parlament auszudehnen: "Mit einer Grundgesetzänderung ließe sich auch die Drei-Prozent-Hürde wieder einführen."
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