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Thread: Forderungen gegen Streaming-Nutzer Pornoanbieter verschicken Tausende Abmahnungen

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    Forderungen gegen Streaming-Nutzer Pornoanbieter verschicken Tausende Abmahnungen

    Wer urheberrechtlich geschützte Filme oder Musik aus dem Internet runterlädt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Wer sie sich nur ansieht, kam bislang glimpflich davon. Doch nun landen bei Tausenden Nutzern des Streaming-Portals Redtube Anwaltsschreiben im Briefkasten. Was bedeutet das?

    Wer per Filesharing Filme und Musik tauscht, muss schon seit längerem damit rechnen, teure Post von den Anwälten der Rechteinhaber zu bekommen. Verhältnismäßig sicher war man aber, wenn man sich die Videos nur per Streaming auf einer Webseite anschaute, ohne sie herunterzuladen und in P2P-Netzwerken bereitzustellen. Bis jetzt.
    Die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) verschickt zur Zeit wohl eine große Anzahl von Abmahnungen an Nutzer, die sich angeblich bestimmte Pornofilme auf der amerikanischen Video-Plattform Redtube angesehen haben. Sie sollen jetzt 250 Euro bezahlen, um einen teuren Gerichtsprozess zu vermeiden. Rechtsanwalt Christian Solmecke, spezialisiert auf Filesharing-Abmahnungen, schätzt die Zahl der Betroffenen auf mehr als 10.000.
    U+C vertritt häufig die Rechte von Firmen aus der Pornobranche - bisweilen auch mit fragwürdigen Methoden. So plante die Kanzlei im vergangenen Jahr, die Namen Zahlungsunwilliger zusammen mit den entsprechenden Filmtiteln im Internet zu veröffentlichen. Ein Essener Gericht verhinderte diesen "Pranger".
    Worum genau es geht, ob die Abmahnungen überhaupt rechtens sind und was Sie tun sollten, ehe Sie die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben und die Abmahngebühren bezahlen - die wichtigsten Fragen und Antworten.
    Spoiler Was ist der Unterschied zwischen Abmahnungen gegen Filesharer und gegen Streaming-Nutzer?:
    Filesharing-Abmahnungen basieren in der Regel darauf, dass der Nutzer nicht nur die betreffende Datei - also einen Film oder ein Lied - herunterlädt. Er stellt mindestens für die Dauer des Downloadvorgangs auch Teile davon für andere Nutzer bereit, die sie in dieser Zeit ebenfalls herunterladen können. Filesharer bieten also gleichzeitig auch - bewusst oder unbewusst - Inhalte an. Daraus ergeben sich die hohen Schadenersatzforderungen und damit auch entsprechende Abmahnsummen gegen Menschen, die sich urheberrechtsgeschützte Inhalte über Filesharing besorgt haben.

    Wer allerdings streamt, bietet im Normalfall keine Inhalte an. Deshalb ist die von den Rechtsanwälten geforderte Summe mit 250 Euro im Vergleich mit typischen Filesharing-Abmahnungen eher gering - lediglich 15,50 Euro sind davon als Schadenersatz bezeichnet, der Rest entfällt auf Anwaltsgebühren und nicht näher erklärte "Aufwendungen für die Ermittlung der Rechtsverletzung".


    Spoiler Wer muss mit einer Abmahnung rechnen?:
    Nutzer, die sich über die Videoplattform Redtube Videos aus den Filmen "Miriam's Adventures", "Hot Stories", "Amanda's Secret", "Dream Trip" oder "Glamour Show Girls" angesehen haben. Allerdings ist unter der in der Abmahnung benannten URL in mindestens einem Fall der beanstandete Filmtitel überhaupt nicht ersichtlich.


    Spoiler Sind diese Abmahnungen dann rechtens?:
    Das ist nach Ansicht mehrerer Anwälte fraglich. Damit es sich überhaupt um eine Urheberrechtsverletzung handelt, muss der Nutzer die Filme aus einer "offensichtlich illegalen" Quelle bezogen haben. Rechtsanwalt Udo Vetter schreibt dazu im Lawblog: "Redtube ist Teil des Erotikkonzerns Manwin, der unter anderem auch die weltweit größte Streamingseite Youporn betreibt. Eine große Zahl der Videos wird offensichtlich von den Produzenten selbst eingestellt, da neben den Filmen oft auch gleich Banner und Links auf die Bezahlseiten der Anbieter führen." Deshalb könne ein Nutzer laut Vetter Redtube "definitiv" nicht als illegales Angebot erkennen. Auch Solmecke sieht in Redtube eher eine "Promotion-Plattform für die Porno-Industrie". Ein Gerichtsurteil, das diese Sicht der Dinge bestätigt, steht aber noch aus.


    Quelle: Pornoanbieter mahnen Redtube-Streaming-Nutzer ab - Digital - Süddeutsche.de

    Ist ein Stream rechtlich überhaupt mit einem Download vergleichbar?

    Auch da sind sich die Gerichte nicht ganz einig. Grundsätzlich müssen für einen funktionierenden Stream mindestens Dateischnippsel auf dem Computer des Nutzers vorübergehend abgelegt werden - also findet technisch eine Vervielfältigung statt. Allerdings sieht das Urheberrecht durchaus eine Ausnahmeregelung für "flüchtige" Kopien vor, die einen "wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens" darstellen. Ob diese Ausnahme aber nur gilt, wenn die Datei nicht aus einer "offensichtlich rechtswidrigen" Vorlage stammt, ist nach Ansicht von Solmecke auch nicht abschließend geklärt.
    Spoiler Woran erkennt man illegale Inhalte?:
    Beim neuesten Kinofilm mag das für den Nutzer noch zumutbar sein. Denkt man diese rechtliche Situation allerdings zu Ende, wird es schnell undurchsichtig. So gibt es auch auf Youtube viele Tausend Videos, die Inhalte zeigen, die nicht von den Urhebern freigegeben wurden - zum Beispiel, weil im Hintergrund eines niedlichen Katzenvideos ein nicht lizensierter Popsong zu hören ist. Gleichzeitig ist es aber gut möglich, dass der Rechteinhaber über die auf Youtube eingebundene Werbung sogar an jedem Stream verdient, falls sein Beitrag zum Inhalt des Videos erfasst und angemeldet ist. Deshalb sind viele dieser eigentlich urheberrechtsverletztenden Videos von den Rechteinhabern geduldet. Für den Nutzer, der sich solche Videos ansieht, ist es aber unmöglich nachvollziehbar, ob ein Video rechtens ist oder nicht - erst recht, wenn es nicht einmal eindeutig beschriftet ist.


    Spoiler Wie kommen U+C an die Kontaktdaten der Nutzer?:
    Über die IP-Adressen. Mit dieser Liste wurde vor dem Landgericht Köln ein Auskunftsersuchen gestellt - und offenbar problemlos "durchgewunken", so Solmecke. Trotz der unklaren Rechtslage. Ein Grund dafür könnte seiner Ansicht nach möglicherweise in der Formulierung des Schriftstücks liegen. So habe Solmecke ein Auskunftsersuchen vorliegen, das "beinahe wortgleich" mit den für Filesharing-Abmahnungen üblichen Anträgen lautet - lediglich taucht darin die Bezeichnung "Downloadportal" auf. Allerdings, so Solmecke, sei es noch nicht gelungen, den Antrag einem konkreten Fall aus der aktuellen Reihe von Abmahnungen zuzuordnen. Er stamme aber von einem Anwalt, der dafür bekannt sei, "oft mit U+C zu kooperieren" und weise außerdem ein Aktenzeichen in direkter Nachbarschaft der Fälle aus der eigenen Mandantschaft auf. "Es liegt also nahe, dass die Ersuchen in unseren Fällen gleichlautend formuliert sind."


    Spoiler Woher haben U+C die IP-Adressen?:
    Da gibt es eine Reihe von Möglichkeiten: So erlaubt beispielsweise die Redtube-Software, dass direkt in die Seite auch Videos von einem anderen Webserver eingebettet werden. Der wäre dann in der Lage, die IP-Adressen zu speichern, ohne dass der Nutzer überhaupt mitbekommt, ein Video von einer anderen Plattform anzusehen. Eine andere Möglichkeit wäre, bei Redtube gezielt unter bestimmten Schlagwörtern Werbeplätze zu buchen und über die Banner-Skripte die IPs der Nutzer auszuwerten. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wären all diese Methoden zwar fragwürdig - auf die Rechtmäßigkeit der Abmahnung hat das aber keinen Einfluss.


    Spoiler Was ist zu tun, wenn man eine solche Abmahnung erhält?:
    "Erstens: Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Zweitens: Nicht bezahlen", rät Solmecke. Die Unterlassungserklärung, die U+C vorschlägt, beinhaltet beispielsweise den konkreten Filmtitel - es würde für den Unterzeichner also lebenslang jedes Mal dann eine Vertragsstrafe fällig werden, wenn er einen Videoschnippsel aus diesem Film streamt. Auch, wenn er gar nicht erkennen kann, woher er stammt. Außerdem schließt die Unterlassungserklärung mögliche legale Streamingangebote explizit nicht aus - würde also selbst dann gelten, wenn man in Zukunft den betreffenden Film von offizieller Quelle bezieht. Deshalb sollte man fristgerecht nur eine modifizierte und "entschärfte" Unterlassungserklärung abgeben - gegebenenfalls in Rücksprache mit einem Rechtsanwalt.

    Auch sollte man nicht vorschnell die geforderten 250 Euro überweisen, ehe nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung erwiesen ist. Sonst könnte es unter Umständen schwierig werden, das Geld später zurückzufordern. U+C gibt als Zahlungsempfänger nämlich nicht die eigene Kontoverbindung an, sondern direkt den angeblichen Rechteinhaber, eine Firma namens "The Archive AG", mit Sitz und Kontoverbindung in der Schweiz. Vetter sagt dazu: "Das wird es nicht leichter und vor allem billiger machen, eventuell zuviel gezahltes Geld wieder zu bekommen."


    Quelle: Forderungen gegen Streaming-Nutzer - Ist ein Stream rechtlich überhaupt mit einem Download vergleichbar? - Digital - Süddeutsche.de

    U+C Abmahnwelle: Auskunftsansprüche vermutlich zu Unrecht ergangen

    UPDATE 09.12.2013 – 23:41 h: Der Kollege von Rüden hat als pdf den http://www.abmahnhelfer.de/wp-conten.../12/Antrag.pdf von Daniel Sebastian, die http://www.abmahnhelfer.de/wp-conten...2013/12/EV.pdf und den http://www.abmahnhelfer.de/wp-conten.../Beschluss.pdf des LG Köln in einem Verfahren online gestellt. Auch in diesem Verfahren lief es exakt genauso wie nachfolgend beschrieben. Das LG Köln hat die Anträge demnach – wenn überhaupt – nur überflogen. Laut Abmahnung wegen Pornostreaming: Hat das Gericht einen Fehler gemacht? - Digital | STERN.DE hat sich jetzt auch ein Pressesprecher des LG Köln geäußert:
    Christian Hoppe, Pressesprecher beim Landgericht Köln, sagt hingegen im Gespräch mit stern.de, er könne nicht ausschließen, dass es sich bei der Nennung des Begriffs “Tauschbörse” nur um ein Versehen handele. Zudem gebe es mehrere Gutachten, die das rechtmäßige Vorgehen der Software zum Sammeln der IP-Adressen bestätigen.
    Dazu können wir sagen: Ein solches Versehen kann hier ganz klar ausgeschlossen werden. Das LG Köln ist sowohl in dem uns vorliegenden Beschluss als auch in dem Beschluss des Kollegen von Rüden von §19a UrhG – also dem öffentlichen Zugänglichmachen geschützter Werke – ausgegangen. Öffentlich zugänglich haben die Abgemahnten hier nichts gemacht. Auch der Verweis auf die angeblichen Gutachten ist nicht viel wert. Jedenfalls in den uns vorliegenden Akten wurden die Gutachte nicht vorgelegt und können sich auch nicht auf den konkreten Sachverhalt (Streaming) bezogen haben.
    Spoiler Bereits am Wochenende hatten wir über die große Abmahnwelle berichtet, die derzeit deutsche Internetnutzer wegen des Anschauen von Filmen auf der Streaming Plattform überrollt:
    Über 1000 Betroffene haben seitdem schon in unserer Kanzlei angerufen. Wir gehen davon aus, dass mindestens 20.000 bis 30.000 Nuzter abgemahnt worden sind. Nahezu das gesamte Internet rätselt derzeit, wie die Rechteinhaber und ihre Anwälte an die IP-Adressen der Nutzer gekommen sind. Ein uns vorliegende Auskunftsbeschluss des Landgerichts Köln trägt möglicherweise zur Aufklärung bei: Aus dem Beschluss ergibt sich zunächst einmal, dass nicht die Regensburger Rechtsanwälte U +C Auskunft über die Adressen der Nutzer verlangt haben sondern der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der allerdings im Rahmen der Filesharing Abmahnungen ebenfalls schon öfter in Erscheinung getreten ist. Auch Rechtsanwalt Daniel Sebastian vertritt offenbar die Schweizer Rechteinhaber The Archive AG. Der Auskunftsantrag, der uns vorliegt, ähnelt einem Auskunftsantrag in den tausenden Tauschbörsenverfahren. Dort heißt es, man nutze eine Software, namens GLADII 1.1.3. der Firma itGuards Inc., die in der Lage sei Downloadportale zu überwachen. Konkret heißt es dort:

    Mit dem Einsatz der Software ist es möglich, die Teilnahme von Nutzern so genannter Download Portale für Filme im Internet zu erfassen, soweit solche Portale ohne Zustimmung der Rechteinhaber geschützte Filmdateien zum Herunterladen anbieten und damit Rechte der Filmhersteller bzw. deren Lizenznehmer verletzen. Protokolliert wird dabei die IP-Adresse, von welcher der Download auf dem Portal durchgeführt wird, sowie der Zeitpunkt, ab dem die Datei abgerufen wird.

    Die Vorgehensweise der Software beruht auf üblichen und gebräuchlichen Internet-Technologien, die von der Kanzlei Diehl und Partner in dem Gutachten vom 22. März 2013 untersucht und die Funktionsfähigkeit und Richtigkeit der Erfassung bestätigt wurden. Die Erfassungsgenauigkeit ist unabhängig von der Verwendung des vom Nutzer eingesetzten Internet Browsers.

    Weiterhin wird dort beschrieben, dass Nutzer über die IP-Adresse zusammen mit dem Zeitstempel identifiziert werden können. An Eides Statt wird dann von einem IT-Spezialisten versichert, dass die Software reibungslos funktioniert. Beigefügt sind Screenshots des Filmcovers sowie eine Liste von hunderten IP-Adressen. In dem Antrag wird weder die konkrete Plattform, noch die Funktionsweise der Software, noch die Tatsache genannt, dass es sich hier nicht um ein Download Portal sondern ein Streaming Portal handelte. Daraufhin wurde dann ein Beschluss vom Landgericht Köln erlassen, wonach dem Rechteinhaber The Archive AG Auskunft gestartet wird (gegenüber der Deutschen Telekom) bezüglich der beigefügten IP-Adressen. Interessant ist allerdings, dass in dem Beschluss davon ausgegangen wird, dass die Betroffenen nicht eine Streaming Plattform, sondern eine Tauschbörse benutzt haben. Konkret heißt es dazu

    Die Antragstellerseite ist aktivlegitimiert, weil sie Inhaberin des Urheberrechts [...] an dem Werk bzw. an den Werken

    Amanda’s Secret

    ist.

    Durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werkes zu den aus der Anlage ersichtlichen Zeitpunkten über eine so genannte Tauschbörse liegt zudem eine Rechtsverletzung im Sinne von § 19a Urheberrechtsgesetz vor.

    Wie wir also schon am Freitag vermutet haben, war dem Gericht offenbar überhaupt nicht klar, in welchem Zusammenhang die Auskunftsansprüche standen. Offenbar gingen die drei Kölner Richter, die diesen Beschluss unterzeichnet haben, davon aus, dass es sich hier (wie in der Vergangenheit so häufig) auch wieder um einen Auskunftsanspruch im Rahmen einer Tauschbörsennutzung handelte. Liest man die Anträge allerdings genau, hätten die Richter erkennen können, dass es hier nicht um Tauschbörsen sondern um Download Portale ging. Und auch das ist bei einem Streaming Portal nicht ganz korrekt. Fakt ist jedenfalls, dass die Auskunftsbeschlüsse aufgrund eines falschen Sachverhalts erlassen worden sind. Den Richtern es in jedem Fall vorzuwerfen, dass aus den Beschlüssen die Ermittlungsweise nicht ersichtlich ist. Eine Software, die von außen beliebige Download Portale oder Streaming Portal überwachen kann, ist nicht vorstellbar. Da hilft es auch nicht, dass ein Sachverständiger versichert hat, dass die Software immer korrekt funktioniert. An dieser Stelle hätten die Richter stutzig werden müssen. Hinzu kommt natürlich der eklatante Fehler, dass sich die Richter mit den Sachverhalt offenbar gar nicht auseinandergesetzt haben und den Standardbeschluss bezüglich einer Tauschbörsenauskunft erlassen haben. Gegenüber den Medien wollte sich der Sachverständige übrigens heute nicht zur genauen Funktionsweise der Software äußern. Denkbar wäre allenfalls, dass auf den betroffenen Portalen gezielt Werbung geschaltet worden ist und dann der Aufruf dieser Werbung (und damit auch der Aufruf der Webseite) von der Software überwacht worden ist. Da in diesen Verfahren dutzende ähnliche Beschlüsse gefasst worden sind, haben wir in einigen der von uns betreuten Verfahren heute weitere Akten angefordert, um auch hier zu schauen, ob die Beschlüsse fälschlicherweise ergangen sind. Am Landgericht sagte man uns dazu, dass das Interesse an diesen Beschlüssen derzeit sehr hoch sei, die Auskunft allerdings noch dauere, da die Akten (die aus August sind) sich bereits im Keller befänden Fakt ist jedenfalls, dass auch in den anderen Verfahren, die uns vorliegen, offenbar der Auskunftsanspruch von Rechtsanwalt Daniel Sebastian für The Archive AG eingereicht worden ist. Damit lässt sich feststellen, dass die Beschlüsse schlichtweg falsch sind und eine Auskunft nie hätte erteilt werden dürfen. Wäre den Richter am Landgericht Köln der komplette Sachverhalt bekannt gewesen, hätten sie erkannt, dass eine Urheberrechtsverletzung nicht gegeben ist und daher wäre keine Auskunft erteilt worden. Für die Nutzer ist dies jedoch nur ein Pyrrhussieg. Denn selbst eine rechtlich nicht einwandfrei erlangte Auskunft kann vor Gericht verwendet werden. Für die Zukunft wird das allerdings bedeuten, dass dieser Abmahn- Maschinerie ein Riegel vorgeschoben wird. Dann können alle Streaming Nutzer wieder aufatmen und nur die Tauschbörsennutzer müssen weiterhin mit Abmahnungen rechnen…..


    Quelle: U+C Abmahnwelle: Auskunftsansprüche vermutlich zu Unrecht ergangen

    Hier bin ich mal auf das Urteil des Gerichts gespannt, wie man den Fall "Streaming" behandelt, denn wie bereits aus dem Berich deutlich erkennbar nicht vergleichbar mit Filesharing.
    Das ganze hätte auch weitere Folgen für Streamingangebote (Fußball oder Musik).

    Das die Gerichte aber hier gleich die Adressen zu den IP's rausrücken ist ein Anzeichen dass sie es so sehen wie beim Filesharing, was aber rechtlich nicht geklärt ist, daher muss man jetzt erst mal abwarten, und als Betroffener würde ich keinen Cent den Abmanhnzockern in den Hals schieben. Für sie ist es nur eine neue Art von Geldruckmaschine sollten die Gerichte ihnen Recht geben, was ich aber nicht glaube...

    mfg

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    Und es geht noch schlimmer:
    Streaming-Abmahnung: Zurück aus der Zukunft | Telepolis
    Die Hysterie und Unsicherheit über die Massenabmahnungen wegen angeblicher Ansprüche wegen angeblichen Betrachtens von angeblichen Geheimnissen einer gewissen Amanda und ähnlichem treibt weitere Blüten. Nunmehr versuchen inzwischen offenbar geschäftstüchtige Zeitgenossen, durch per E-Mail versandte Abmahnungen leichtgläubige Empfänger zur Zahlung vermeintlicher Forderungen anzuregen. So behauptete ein Absender, der Empfänger habe durch Betrachten des Streams das Vervielfältigungsrecht an dem Kunstwerk "Miriam's Adventures" verletzt, was die "beauftragte Ermittlungsfirma festgestellt und beweissicher dokumentiert" habe:

    Datum/Uhrzeit: 13.12.2013 24:44:64

    IP-Adresse: 93.XX.132.11 XXXXXX XXXXXXXXX

    Produktname: Miriams Adventures

    Benutzerkennung: 710XY

    Stream Seite: Redtube
    Schon allein das Datum hat 3 Fehler.

    Abmahnanwälte sind ein asoziales Pack.*1
    Solche Schmarotzer müssen mal anständig bestraft werden.

    -- v6ph1

    *1 An alle Bildleser und RTL2-Seher: Entschuldigung - ich möchte euch nicht mit Abmahnanwälten vergleichen!
    Multibootsysteme einrichten
    Apple: Da ist der Wurm drin.
    Der Klügere gibt nach. Deshalb wird die Welt auch von Dummen regiert.
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    RedTube: 10.000 Abmahnbriefe sind erst der Anfang

    Über 10.000 Nutzer des Porno-Streaming-Dienstes RedTube sind einer Abmahn-Welle zum Opfer gefallen. Die Anwaltskanzlei U+C kündigt nun an, dass diese Briefe erst der Anfang sind und bislang nur Kunden der Deutschen Telekom zugestellt wurden.

    In Zukunft sollen noch viele weitere Abmahnungen verschickt werden, da derzeit nur Briefe an die Kunden der Deutschen Telekom verschickt wurden. Die Kanzlei U+C schätzt, dass in den nächsten Jahren noch weitere tausende Abmahnungen an RedTube-Nutzer verschickt werden, da nicht RedTube überwacht sein soll, sondern auch andere Streaming-Plattformen.
    Der Rechtsanwalt Christian Solmecke vertritt mehrere hundert betroffene abgemahnte RedTube-Nutzer. Vom Gericht wurden Urmann zufolge noch mehr Auskunftsbeschlüsse weiterer Internetprovider ausgestellt. Aufgrund der hohen Zahl wurden jedoch noch nicht alle Abmahnungen verschickt.
    Quelle: RedTube: 10.000 Abmahnbriefe sind erst der Anfang

    Es wird höchste Zeit das ein Gericht endlich entscheidet, bevor es noch überhand nimmt mit den Abzocker-Anwälten, die eine Schande ihres Berufs sind und leider Gottes für ein schlechtes Image dieser Branche sorgen...

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    Also wie soll man drauf reagieren? Sollte man überhaupt irgendwie reagieren? Ich, persönlich, würde, glaub ich nich mal eine modUE unterschreiben.
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    Quote Originally Posted by C3PO View Post
    Also wie soll man drauf reagieren? Sollte man überhaupt irgendwie reagieren? Ich, persönlich, würde, glaub ich nich mal eine modUE unterschreiben.
    Du kannst es einfach ignorieren, denn so lange die Rechtslage nicht eindeutig geklärt ist, ist diese Abmahnung nichtens!

    siehe: U+C mahnt für The Archive AG das Anschauen von Redtube-Filmen ab - erste Streaming Abmahnungen in Deutschland

    Aber mittlerweile gibt es auch eine starke Gegenwehr "Rechtschaffender Anwälte" die sogar Gegenmaßnahmen wie Strafanzeige gegen die Abmhnanwälte stellen, siehe hier:

    Abmahnungen wegen Redtube-Porno-Streaming: erste juristische Gegenwehr

    Während die juristische Debatte zur Rechtmäßigkeit der Redtube-Abmahnungen in vollem Gange ist, läuft nun die Gegenwehr an. Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann/von Rüden hat Strafantrag gestellt. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen den Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der am Landgericht Köln mit irreführend formulierten Anträgen zivilrechtliche Auskunft zu Anschlussinhabern bei der Deutschen Telekom erwirkt hatte. Mit diesen herausgegebenen Bestandsdaten operierte dann die Abmahnkanzlei U+C. Ebenfalls im Visier der Strafverfolger befindet sich ein Mitarbeiter der Firma itGuards Inc., der in Sebastians Anträgen eidesstattlich versichert hatte, die vermeintlichen Urheberrechtsvergehen fehlerfrei dokumentiert zu haben.
    Am gestrigen Dienstag wurde außerdem die erste negative Feststellungklage eingereicht, mit der ein Abgemahnter sich zur Wehr setzt. Rechtsanwalt Alexander Hufendiek aus Essen hat die Klage vor dem Amtsgericht Potsdam erhoben. Ziel sei es, "gerichtlich feststellen zu lassen, dass der abgemahnte Anschlussinhaber die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat." Außerdem will Hufendiek nach eigenen Angaben geklärt haben, "wie die Abmahner an die Daten des Betroffenen gelangt sind".
    Das Landgericht Köln hat mittlerweile mit einer Stellungnahme auf kursierende Vorwürfe reagiert, es prüfe die Anträge auf zivilrechtliche Auskunft bei Verdacht auf Urheberrechtsverstöße nicht ausreichend. Die Anträge von Rechtsanwalt Sebastian seien insgesamt von 16 verschiedenen Zivilkammern des Gerichts bearbeitet worden. Eine einheitliche Rechtsprechung innerhalb des Landgerichts existiere nicht. Mit der Entscheidung über die Auskunftsanträge sei keine Aussage darüber verbunden, ob der Anschlussinhaber, dem eine bestimmte IP-Adresse zugeordnet war, selbst die behauptete Urheberrechtsverletzung begangen hat und ob die Abmahnung hinsichtlich der Höhe berechtigt ist. Gegenüber heise online betonte Gerichssprecher Dr. Christian Hoppe allerdings, dass die Berichterstattung zu den Redtube-Abmahnungen künftig sicherlich zu "einem genaueren Hinsehen" führen werde.
    Quelle: Abmahnungen wegen Redtube-Porno-Streaming: erste juristische Gegenwehr | heise online

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    Staatsanwalt ermittelt im Redtube-Fall

    Noch ist unklar, wie die Abmahnanwälte legal an IP-Adressen kamen

    Noch immer ist im Fall der Abmahnungen von Nutzern des Porno-Streaming-Portals Redtube nicht geklärt, wie genau der Berliner Anwalt Daniel Sebastian die IP-Adressen der Anwender herausgefunden hat. Sebastian hatte die IP-Adressen mehrerer zehntausend Nutzer beim Landgericht Köln eingereicht, um einen Auskunftsanspruch gegenüber der Deutschen Telekom über Namen und Postanschriften der Nutzer zu erlangen. Dabei jedoch hatte Sebastian bewusst nicht genau erläutert, wie die mit den Ermittlungen beauftragte Firma die Verbindung zwischen Redtube und seinen Nutzern ausgespäht hatte. "Das Gutachten erklärt nicht im letzten technischen Detail, wie die IP-Adressen der Nutzer ermittelt wurden. Das ist Geschäftsgeheimnis der Ermittlungsfirma", hatte Anwalt Thomas Urmann der "Welt" gesagt.
    Das Landgericht Köln hatte demnach keinen genauen Einblick in die Ermittlungen. Ein Sprecher des Gerichts sagte, in dem Verfahren hätten sich die Richter auf die Aussage einer dritten Kanzlei verlassen, die das verwendete Verfahren geprüft habe: Laut Gutachten beruhten die bei den Tests durchgeführten Aktionen "technisch auf üblichen Internet-Technologien, welche beim Einsatz in dem verwendeten Test-Szenario keine Bedenken hinsichtlich etwaiger Gesetzesverstöße erkennen ließen".
    Mittlerweile jedoch arbeiten diverse abgemahnte Nutzer selbst in Foren daran, Indizien zum Vorgehen der Abmahner zu sammeln. Wer in seinem Internet-Browser noch Protokolldateien aus der Zeit von Ende Juli bis Anfang August hatte, an denen er der Abmahnung zufolge die urheberrechtlich geschützten Redtube-Seiten besucht hatte, der fand dort Hinweise auf eine Seite, dietrafficholder.com heißt. Von dort war der Browser erst in schneller Folge auf die Seite movfile.net, dann auf die Seite retdube.net und von dort auf das eigentliche Streaming-Portal Redtube weitergeleitet worden – dabei waren die Links von movfile und retdube augenscheinlich mit einer eindeutigen Film-Identifikationsnummer markiert.
    Spoiler Die Seite trafficholder.com ist ein Angebot an die Betreiber von Porno-Seiten :
    sie leitet gezielt Internet-Nutzer auf der Suche nach Sexseiten auf ihre Angebote weiter, kann dabei zum Beispiel deutsche Nutzer auf deutschsprachige Seiten umlenken. Laut eigenen Angaben reicht die Seite knapp 20 Millionen Nutzer pro Tag weiter, die vorher per Google nach Sex-Schlagwörtern gesucht haben. Theoretisch wäre es möglich, dass die Ermittlungsfirma Trafficholder dafür bezahlt, gezielt deutsche Porno-Sucher auf Sex-Seiten wie movfile.net und retdube.net zu leiten. Ein Leser der Zeitschrift "ct" kontrollierte die Zugriffszahlen der vier abgemahnten Pornos für den fraglichen Zeitraum und fand heraus, dass sich ab der Registrierung der Seiten die Zugriffszahlen der fraglichen Filme verdoppelt hatten. Sollte dies zutreffen, hätten die Ermittler gezielt deutsche Porno-Gucker über ihre eigens registrierten Seiten zu den Pornos geleitet, um ihre IP-Adressen zu ermitteln. Damit jedoch hätten die Ermittler die später abgemahnten Porno-Zugriffe selbst generiert – ein rechtlich zumindest fragwürdiges Vorgehen.

    Ob bei der Ermittlung der IPs alles mit rechten Dingen zugegangen ist, interessiert mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft Köln: Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann/von Rüden hat aus Justizkreisen erfahren, dass die Staatsanwaltschaft gegen Verantwortliche im Redtube-Fall ermittelt. Rechtsanwalt Johannes von Rüden sagte: "Wenn die Staatsanwaltschaften nun auch ohne Anzeigen ermitteln, bedeutet dies, dass hier offenkundig der Verdacht von Straftaten im Raum steht. Damit kann der Frage nachgegangen werden, wie itGuards die IP-Adressen tausender unbescholtener Bürger ermitteln konnte."


    Quelle: Staatsanwalt ermittelt im Redtube-Fall - Nachrichten Print - WELT KOMPAKT - Internet - DIE WELT

    Das ganze wird immer dubioser und ich hoffe dass der Staatsanwalt die richtigen Schlüsse aus dieser Abzockmafia herrausfiltert um dann gezielt die "Branchenkollegen" verhältnismässig hart verurteilt.
    Damit würde man auch gleichzeitig ein Zeichen gegen den Abmahnwahn setzen...

    mfg

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    Weitere Abmahnungen untersagt: Redtube erwirkt einstweilige Verfügung

    Das Porno-Streaming-Portal Redtube hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Firma The Archive AG erwirkt. Das berichtet die Frankfurter Rundschau. Der Schweizer Firma und der Regensburger Anwaltskanzlei Urmann & Collegen ist es ab sofort verboten, weitere Abmahnungen zu versenden. Damit sollten die Abmahnungen, die Nutzer zu einer Geldzahlung verpflichten, ein Ende haben. Zuvor hatte bereits das Landgericht Köln eingeräumt, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei.
    Alex Taylor, Vizepräsident von Redtube, kommentierte das Urteil umgehend: "Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von Redtube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht. Es ist eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird." Für Redtube ist nun klar, dass Internetuser Streaming-Webseiten bedenkenlos besuchen können. Eine klare Rechtsprechung steht freilich weiterhin aus.
    Quelle: Weitere Abmahnungen untersagt: Redtube erwirkt einstweilige Verfügung | heise online

    Der Anfang ist gemacht, nun hoffe ich noch auf die Entscheidung des Gerichts...

    mfg

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    Sind also derzeit nur Telekomm Kunden betroffen oder wie sehe ich das?

    Ist alles eine komische Angelegenheit aber okay ... bezahlen würde ich den misst aber nicht !

    erst mal abwarten

    lg
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  13. #10
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    Bundesregierung hält Streaming für unbedenklich

    Nach der Abmahnwelle gegen Nutzer der Porno-Plattform Redtube meldet sich nun die Bundesregierung zu Wort - und macht mit ihrer Einschätzung den Betroffenen Hoffnung.

    Die Bundesregierung hält das Anschauen von Videostreams aus dem Internet für zulässig. "Das reine Betrachten" eines Videostreams ohne Herunterladen sei "urherberechtlich unbedenklich", zitierte "Spiegel Online" aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion. Anlass der Fragen waren Abmahnungen für Nutzer des Porno-Portals Redtube.
    Im Dezember hatten tausende Deutsche Abmahnungen erhalten, weil sie Videos auf der Seite gestreamt hatten. Dieser Rechtsauffassung widerspricht das Ministerium jetzt. In seiner Begründung stützt es sich auf die Paragrafen 44a und 53 des Urheberrechtsgesetzes. "Letztlich kann diese Frage nur vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden", heißt es in der Antwort des Justizministeriums weiter.
    Die Große Koalition plant laut "Spiegel" keine gesetzliche Klarstellung zum Streaming oder zum Fall der Redtube-Abmahnungen. Das kritisierte die Linksfraktion: "Die Koalition sollte dafür sorgen, dass der Paragraph 44a auch ausdrücklich Streaming erlaubt. Tut sie nichts, bleibt die Unsicherheit für Bürger bestehen", sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak dem Blatt.
    Quelle: Porno-Plattform Redtube: Bundesregierung hält Streaming für unbedenklich - N24.de

    Na das auch mal was possitives aus der Politik kommt, lässt mich ja doch noch hoffen...

    mfg

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    leus (08.01.14)

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    Die dreisten Porno-Anwälte trotzen der Justiz

    Die Bundesregierung hat es in einem Statement als „urheberrechtlich unbedenklich“ eingeschätzt, Videostreams anzusehen. Die Abmahnanwälte im Fall Redtube lässt dieses Statement allerdings kalt. Nach Einschätzung der Kanzlei wird die Abmahnwelle weitergehen.

    Anwalt stellt weitere Abmahnungen in Aussicht
    Wer bereits eine Abmahnung von der Kanzlei U+C erhalten hat, sollte den unschönen Brief deshalb nicht einfach im Müll versenken. Den Geschäftsführer der Abmahnkanzlei, Thomas Urmann, schreckt das Statement der Regierung nicht: „Das Justizministerium hat natürlich kein wie auch immer geartetes Weisungsrecht. Wie man dort bereits ausführte, ist das eben die Meinung des Ministeriums und letztlich wird das eben der Bundesgerichtshof oder gegebenenfalls der Europäische Gerichtshof entscheiden müssen.“
    Ein Ende der Abmahnwelle ist laut Urmann nicht in Sicht: „Das haben nicht wir zu entscheiden, sondern der Mandant, aber ich gehe davon aus, dass alles seinen üblichen und geordneten Weg gehen wird“, erklärte der Anwalt gegenüber FOCUS Online.
    Inzwischen hat die Rechtsanwaltskanzlei Müller Müller Rößner im Namen mehrerer Abgemahnter Strafanzeige gegen den Geschäftsführer von U+C gestellt. Der Vorwurf lautet auf besonders schwere Erpressung oder besonders schweren Betrug, da U+C Abmahnungen verschickte, obwohl die Rechtslage im Bereich Streaming noch gar nicht geklärt ist. Derzeit prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein Anfangsverdacht gegen Urmann vorliegt. Der Abmahnanwalt lässt sich durch die Anzeige nicht aus der Ruhe bringen: „Ich bin absolut nicht nervös. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ja gestern mitgeteilt, dass sie noch keinen konkreten Anfangsverdacht hat.“
    Ob Urmann zum Gegenschlag ausholt und eine Anzeige gegen Müller Müller Rößner einreicht, ist noch unklar: „Das muss man sehen, grundsätzlich empfinde ich es als reichlich kindisch, wenn sich Anwälte gegenseitig anzeigen“, erklärte Urmann
    Quelle: Neue Abmahnwelle im Fall Redtube: Die dreisten Porno-Anwälte trotzen der Justiz - Internet - FOCUS Online - Nachrichten

    Ich kann nur hoffen dass man diesen schmierigen Abmahnanwälten seitens der Justiz endlich mal den Zahn zieht...

    mfg

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    Porno-Abmahnungen: Ominöses Software-Gutachten ist nun öffentlich

    Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian hatte Anfang August 2013 89 Anträge auf zivilrechtliche Auskunft zu Anschlussinhabern beim zuständigen Landgericht (LG) Köln gestellt. 62 dieser 89 Anträge wurden durchgewunken, weil das Gutachten den Richtern als glaubwürdig erschienen war. Mittlerweile sieht das Gericht es anders (siehe Pressemitteilung als PDF-Datei). Am gestrigen Freitag nun ist es der Mainzer Anwaltskanzlei MMR gelungen, dieses so entscheidende Gutachten im Rahmen einer Akteneinsicht am Landgericht Köln zu erhalten und zu veröffentlichen (PDF-Datei).
    Es sei überraschend, "wie nichtssagend und dünn das Gutachten" tatsächlich sei, "in dem sich auf nur zwölf Seiten die Buchstaben recht sparsam verteilen". Auch Urheberrechtsexperte und Rechtsanwalt Thomas Stadler ist entsetzt: "An dem Gutachten fällt auf, dass durchgehend von einem Download die Rede ist und nicht von einem Stream." Selbst eine rudimentäre technische Erläuterung lasse das Gutachten vermissen. Rechtsanwalt Udo Vetter hält das Gutachten für "völlig untauglich". Es erschöpfe sich "über etliche Seiten in Beteuerungen, die Software habe als Ergebnis korrekte Werte gezeigt. Die entscheidende Frage, wie diese Werte technisch zustande gekommen sind, wird mit keinem Wort beantwortet. Tatsächlich wird sie noch nicht einmal gestellt."
    In der Tat wird aus dem Gutachten weder klar, wie die Rechteinhaber von "The Archive" an die IP-Adressen der vermeintlichen Rechteverletzer gelangt sein wollen, noch ist ersichtlich, dass es sich um die Erfassung von Streaming-Vorgängen handelte. Ganz offensichtlich haben sich die Richter des LG Köln hier hinters Licht führen lassen. Der Blogger Klemens Kowalski etwa, der permanent in der Redtube-Affäre recherchiert, hat die technischen Ausführungen in dem Gutachten bereits ausführlich analysiert.
    Die angeblichen Rechteinhaber, also die Schweizer Firma The Archive AG, haben derweil ihr Unternehmenskonstrukt umgebaut, wie Telepolis berichtet. Nounagnon Sedjro Crespin Djengue, beninischer Staatsbürger, löst demnach einer Meldung des Schweizerischen Handelsamtsblatts (SHAB) vom 15. Januar zufolge den Deutschen Philipp Wiik als Chef ab. Außerdem verlegte The Archive seinen Sitz vom Zürcher Flughafenvorort Bassersdorf in die Grabenwiese 10 in der schweizerischen 3000-Einwohner-Ortschaft Weisslingen, wo Crespin angeblich lebt.
    Das Gutachten zur Software: http://abmahnung-medienrecht.de/wp-c...ADII_1_1_3.pdf

    Porno-Abmahnungen: Ominöses Software-Gutachten ist nun öffentlich | heise online

    So langsam kommen immer mehr Details ans Licht...

    mfg

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    Quote Originally Posted by Snitlev View Post
    So langsam kommen immer mehr Details ans Licht...
    War doch klar, dass das Gutachten nicht das Papier wert ist, auf dem es gedruckt ist.

    Ich frage mich manchmal nur, für wie blöd halten die uns und die Justiz?

    -- v6ph1
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    Und wie zu erwarten wird das Gutachten auch auf Youtube auseinander genommen:


    -- v6ph1
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    Redtube-Nutzer dürfen anonym bleiben

    Kehrtwende beim Kölner Landgericht: Die Adressen von Nutzern des Pornoportals Redtube hätten nicht herausgegeben werden dürfen – vor allem, weil es wohl gar keine Urheberrechtsverletzung gegeben hat.

    Das Kölner Landgericht schwenkt im Fall der Massenabmahnungen wegen angeblichen Porno-Schauens im Internet um. Betroffene hatten bei dem Gericht Beschwerde gegen die Herausgabe ihrer Daten eingelegt.
    Diesen Beschwerden gab eine Zivilkammer des Gerichts statt, wie das Gericht mitteilte. Die Namen und Anschriften hätten nicht an die "The Archive AG", die nach eigenen Angaben die Rechte an den Sexvideos hält, herausgegeben werden dürfen.
    Damit widersprachen die Richter ihrer eigenen früheren Entscheidung. Sie hatten die Deutsche Telekom Ende vergangenen Jahres angewiesen, die Daten ihrer Kunden in dem Fall weiterzugeben.
    Das Gericht kritisierte zwei wesentliche Punkte im Vorgehen der Abmahner. Zum einen habe es gar keine Urheberrechtsverletzung gegeben. In dem Antrag der "The Archive AG" sei von Downloads die Rede gewesen, erklärte die Zivilkammer.
    Quelle: Landgericht : Redtube-Nutzer dürfen anonym bleiben - Nachrichten Wirtschaft - DIE WELT

    Son nun ist auch klar das Streamen keine Urheberrechtsverletzung darstellt und daher es zu keiner Abmahnung kommen darf...

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  22. Who Said Thanks:

    Instab (03.02.14)

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