Der kostenlose Konsum von Kinofilmen per Streaming könnte bald ein Ende haben: Der EuGH-Generalanwalt will den Zugang zu illegalen Portalen durch die Internetprovider sperren lassen.

Internetprovider müssen künftig womöglich den Zugang zu Kinoportalen sperren, die den kostenlosen Konsum von Kinofilmen per Streaming ermöglichen. Damit könnten Urheberrechtsverletzungen auf gerichtliche Anordnung hin gestoppt werden, erklärte Generalanwalt Pedro Cruz Villalón vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in seinen Schlussanträgen.
Laut Villalón sitzen die Betreiber illegaler Filmportale häufig im außereuropäischen Ausland. Internetprovider seien aber "Vermittler" dieser Dienste und könnten von Gerichten deshalb zum Sperren bestimmter Websites verpflichtet werden. (Az: C-314/12)
Im Ausgangsfall wollten der Constantin Film Verleih sowie eine Produktionsgesellschaft in Österreich durchsetzten, das der dortige Internetprovider UPC Telekabel den Zugang zur Website Kino.to sperrt.
Über diese 2011 in Deutschland zwangsweise vom Netz genommene Webseite konnten Nutzer kostenlos Filme ohne Zustimmung der Rechteinhaber per Streaming anschauen oder herunterladen. Da der Internetprovider in keiner Rechtsbeziehung zu Kino.to stand, legte der Oberste Gerichtshof den Fall dem EuGH vor.
Quelle: EuGH-Gutachten : Internetprovider sollen illegale Kinoportale sperren - Nachrichten Wirtschaft - Webwelt & Technik - DIE WELT

Das wird wohl so einfach nicht funktionieren und wird die Gerichte weiter beschäftigen, aber man darf auf die ersten Fälle gespannt sein...

mfg