Auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommen einem Zeitungsbericht zufolge im nächsten Jahr deutlich höhere Sozialabgaben zu - jedenfalls, wenn sie mehr als 3937,50 Euro monatlich verdienen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung wolle in ihrer Kabinettsitzung nächste Woche eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung beschließen, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf eine Beschlussvorlage für eine entsprechende Verordnung.
Eine höhere Belastung entstehe so für alle Arbeitnehmer, die derzeit mehr als 3937,50 Euro brutto pro Monat verdienten. Weil die Unternehmen etwa die Hälfte der Beiträge zahlen, drohen auch ihnen für jeden Beschäftigten ähnlich hohe Kosten.
Steigen die Einkommen, steigen auch die Beitragsbemessungsgrenzen
Die Höhe des Einkommens, bis zu dem Sozialabgaben gezahlt werden müssen, ist durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Diese Grenzen sind von der Einkommensentwicklung abhängig und werden jährlich angepasst. Steigen die Einkommen, steigen auch die Beitragsbemessungsgrenzen. Die Regierung berechnet den Anstieg anhand einer festgelegten Formel.
Die in Westdeutschland fälligen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sollen 2014 demnach bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5950 Euro erhoben werden. Das seien 150 Euro mehr als bisher. In Ostdeutschland würden die Grenzen um hundert Euro auf 5000 Euro steigen. Ähnlich sehe es bei der Kranken- und Pflegeversicherung aus, in denen eine andere Beitragsbemessungsgrenze für das gesamte Bundesgebiet gilt: Diese solle laut der Kabinettsvorlage um 112,50 Euro auf 4050 Euro ansteigen.
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