Anbieter von Pornofilmen könnten zukünftig ein Problem bekommen, wenn es um die Verfolgung von Nutzern geht, die ihre Produktionen über Filesharing-Plattformen tauschen. Denn hier muss das Urheberrecht nicht greifen.
Zu einem entsprechenden Beschluss kam zumindest kürzlich das Landgericht München, berichtete der Medienrechtsanwalt Christian Solmecke. In dem Fall versuchte die kalifornische Firma Malibu Media die Identitäten deutscher Nutzer herauszufinden, die ihre Filme "Flexible Beauty" und "Young Passion" via Filesharing heruntergeladen und mit anderen geteilt haben.
Ursprünglich kam das Unternehmen damit durch - wohl auch weil die Beteiligten im juristischen Betrieb von einer Routine-Sache ausgingen. Erst als sich zwei Betroffene beschwerten, warf das Gericht einen genaueren Blick auf die Sache. Und hier wurde das Ansinnen des angeblichen Rechteinhabers zurückgewiesen.
Vordergründig war schon einmal nicht zu erkennen, dass Malibu Media überhaupt berechtigt ist, die Rechte an den Filmen wahrzunehmen. Wie aus dem Urteil hervorgeht, taucht das Unternehmen weder im Vor- noch im Abspann auf und auch sonst war keine Verbindung zu ermitteln. Dies hätte vermutlich schon ausgereicht, allerdings ging das Gericht noch einen großen Schritt weiter.
Quelle: Kein Urheberrecht: Pornos fehlt die Schpfungshhe - WinFuture.de
Damit dürften dann so einige Server wieder heißlaufen und wohl nicht nur die... 
mfg
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