Im Streit über die Einspeisegebühren der öffentlich-rechtlichen Sender hat Kabel Deutschland eine erneute Niederlage vor Gericht erlitten. Das Landgericht Berlin wies am Dienstag eine Klage des Kabelnetzbetreibers gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) ab. Kabel Deutschland versucht auf dem Klageweg durchzusetzen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender weiter für die Verbreitung ihrer Programme in den deutschen Kabelnetzen bezahlen. Die Sender hatten die Verträge, denen zufolge sie jährlich rund 60 Millionen Euro an die großen Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW zahlen, im Sommer 2012 gekündigt.
Der Kabelriese hat daher alle öffentlich-rechtlichen Sender inklusive Arte, 3Sat und Phoenix verklagt. Bisher ohne Erfolg: In Köln (WDR), Stuttgart (SWR) und zuletzt München (BR) ist Kabel Deutschland in erster Instanz abgeblitzt. Auch beim Berliner Landgericht fand das Unternehmen nun kein Gehör; die Kammer verwies auf die gesetzliche Pflicht der Netzbetreiber, die öffentlich-rechtlichen Programme zu verbreiten. Kabel Deutschland ist der Ansicht, dass diese im Rundfunkstaatsvertrag festgeschriebene Verbreitungspflicht der Netzbetreiber "auch eine Zahlungsverpflichtung der Sender beinhaltet", wie es Vorstandschef Adrian von Hammerstein formuliert.
Quelle: Einspeisegebühren: Und noch eine Schlappe für Kabel Deutschland | heise online

Tja so ist es halt wenn man das Monopol hat...

mfg