Es gab mal Zeiten, da galt das Bundesverfassungsgericht als Schutzburg der Bürgerrechte. Dem Verfolgungswahn der Krieger gegen den Terrorismus, die mit immer neuen Rechtsverschärfungen immer neu entdeckte Sicherheitslücken im Land zu stopfen versuchten, setzten die Richter in berühmt gewordenen Urteilen klare Grenzen: Bei der Vorratsdatenspeicherung, bei der Rasterfahndung, beim Lauschangriff, zuletzt bei Computer-Razzien stellten sich die Karlsruher heldenhaft gegen den Zeitgeist der inneren Sicherheit.
Nun scheinen die Helden etwas müde zu sein. Das Urteil über die Verfassungsmäßigkeit der zentralen Anti-Terror-Datei vom Mittwoch ist geprägt von einer resignativen Kompromissbereitschaft, vor der sich kein strammer Innenminister mehr fürchten muss. Der rechtsstaatliche Irrwitz, den Islamismus mit einem Supercomputer voller Verdächtigungen gegen zumeist unbescholtene Bürger über alle Datenschutz-Grenzen hinweg kontrollieren zu wollen, fand Gnade in Karlsruhe. Ein paar Verschönerungen des Gesetzes über die Anti-Terror-Datei allerdings wurden dem Bundesinnenminister und dem Bundestag aufgegeben.
Dabei macht das Gesetz über die Anti-Terror-Datei zur Regel, was von Verfassung wegen eigentlich ausgeschlossen sein sollte: ein Informationsverbund zwischen Geheimdiensten und Polizei. Zum Zwecke des Aufspürens von künftigen Terroristen werfen Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst, Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern, Polizeibehörden ihre Informationen in einen riesigen Topf, aus dem sich jeder - nach vorgegebenen Regeln - bedienen darf. Eine große Datenpanscherei: Da landen mit dubiosen Mitteln erlangte Spitzelberichte ausländischer Geheimdienste ebenso wie Beschuldigungen von V-Leuten aus den Landeskriminalämtern. 60 Behörden, so zählt das Verfassungsgericht, liefern ihre Daten ab - unter anderem "Fingerabdrücke von Asylantragstellern", Infos über "Eigentumskriminalität osteuropäischer Tätergruppen" ebenso wie über "Globalisierungsgegner", auch "Tafas" liefert Daten, das "Taschendiebstahlfahndungsystem".
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