Sicher ist, dass nicht wenige Kunden täglich gegen Vertragsbedingungen verstoßen dürften, die sich die Anbieter aus sehr unterschiedlichen Gründen haben einfallen lassen. Da wäre zum Beispiel die Telekom, die bei ihren "kleinen" Smartphone-Tarifen "Complete Mobil S" und "Complete Mobil M" darauf hinweist, dass die Nutzung IP-vermittelter Sprachtelefonie (Voice-over-IP) "nicht Gegenstand des Vertrags" sei.
Etwas schärfer formuliert heißt es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die "Base"-Internet-Flatrates von E-Plus, dass ebendies "unzulässig" sei. Bei Telefonica o2 ist die Nutzung von Voice-over-IP und auch Video-over-IP erst ab dem Tarif "o2 Blue All-in L" inklusive.Dieser kostet über 30 Euro pro Monat. Bei den "Red"-Smartphone-Tarifen von Vodafone ist Peer-to-Peer-Kommunikation "nicht gestattet". Dienste wie Skype, die diese Technik nutzen, sollen also offensichtlich nicht genutzt werden.
Was aber passiert, wenn der Nutzer all diese Hinweise ignoriert oder womöglich die Fußnoten nie gelesen hat? Schlechte Nachrichten gibt es von der Telekom: Wer einen Tarif bucht, der die Nutzung von VoIP nicht explizit einschließt, wird diesen Kommunikationskanal nicht nutzen können, sagt Dirk Wende vom Bonner Unternehmen.
Dieser Ausschluss bestimmter Kunden sei für die Telekom möglich, da man ohne größeren technischen Aufwand erkennen könne, wenn ein Nutzer eine VoIP-Anmeldung starten möchte bzw. diese nutzt. Für rund zehn Euro extra pro Monat schaltet die Telekom den Zugang auch für jene Kunden frei, deren Vertrag diese Option nicht beinhaltet.
Von einer sogenannten Deep Packet Inspection (DPI), bei der alle durch die Leitungen laufenden Datenpakete systematisch ausgewertet werden, will keiner der Mobilfunkunternehmen etwas wissen. Dies würde sich auch mit der hierzulande geltenden Datenschutzgesetzgebung nicht vertragen, heißt es unter anderem von Telefonica o2.
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